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Militant antisemitisch und antidemokratisch:
Der Kölner Kalifatstaat verboten

In Deutschland sind zum ersten Mal nach den Anschlägen in den USA islamistische Organisationen verboten worden. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) erklärte die islamistische Vereinigung "Kalifatsstaat" heute für ungesetzlich und leitete eine groß angelegte Durchsuchungsaktion ein. Auch die Stiftung "Diener des Islam" sowie 19 Teilorganisationen mit insgesamt über tausend Mitgliedern wurde verboten.

"Der Kalifatsstaat richtet sich in aggressiv-kämpferischer Weise gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Sein Ziel ist die Weltherrschaft des Islams auf Grundlage der Scharia", so Schily. Der Gottesstaat habe aus Sicht des "Kalifatsstaats" Vorrang vor allen demokratischen Institutionen. Die Ausrichtung des Kalifatsstaates sei eindeutig antisemitisch, antiisraelisch und gegen die Verfassung der Türkei gerichtet. Seine politische Tätigkeit gefährde die Innere Sicherheit.

Der "Kalifatsstaat" wird nach Angaben Schilys von Metin Kaplan geleitet, der zurzeit in Haft sitzt. Er war wegen Aufrufs zum Mord zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Schily sagte, vor einer Ausweisung Kaplans in sein Heimatland Türkei müsse die türkische Regierung zusichern, dass die Todesstrafe an Kaplan nicht vollstreckt werde.

Rechtlich möglich wurde das Verbot durch die Streichung des Religionsprivilegs aus dem Vereinsrecht. Dies war Teil der Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen nach den Anschlägen in den USA. Schily erklärte jedoch, es gebe keine Erkenntnisse über Verbindungen der Organisation zum Moslemextremisten Osama bin Laden und dessen Netzwerk.

Er forderte die rund 3,2 Millionen Muslime in Deutschland auf, sich aktiv an der Auseinandersetzung mit dem "islamistischen Terrorismus" zu beteiligen. Die Maßnahmen gegen den "Kalifatsstaat" seien nicht gegen Moslems generell gerichtet.

Der Grünen-Rechtsexperte Volker Beck begrüßte das Verbot. Er wandte sich aber dagegen, auch die 27.000 Mitglieder zählende Organisation Milli Görüs zu verbieten. Milli Görüs hat nach Verfassungsschutz-Angaben ihr Verhältnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht eindeutig geklärt.

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haGalil onLine 12-12-2001

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