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Wahlen zur Kneseth - 28.Januar 2003
Miflagoth: Parteien in Israel

Die Vorwahlen

Entscheidung des Obersten Gerichtshofes:
Balad-Partei kann doch antreten

Der Oberste Gerichtshof Israel revidierte heute Morgen die Entscheidung des Wahlausschusses, die arabischen Knessethangehörigen Ahmed Tibi und Azmi Bishara und ihre Partei Balad nicht zur Wahl am 28. Januar zuzulassen. Die Entscheidung der Kommission hatte zu Protesten der arabischen Bevölkerung Israels und der politischen Linken geführt.

Der Kommission wurde vorgeworfen, die beiden arabischen Politiker aus ideologischen Gründen abgelehnt zu haben. Die Wahlkommission, die sich entsprechend der Mandatsverteilung in der Knesseth parteiisch zusammensetzt, hatte argumentiert, dass die Balad Partei den Terror unterstützte und somit gegen den Staat Israel arbeite. Gleichzeitig wurde jedoch die rechtsextreme Herut-Partei von Baruch Marzel zugelassen, eine Entscheidung, die der Oberste Gerichtshof bestätigte.

Ahmed Tibi kommentierte die Entscheidung in Radio Zahal und sagte, dass er sehr erfreut sei, dass das Gericht "die anti-demokratischen Versuche der Rechten" blockiere. "Es ist nicht einfach, Araber im Staat Israel zu sein, vor allem in den letzten zwei Jahren und besonders in den vergangenen Wochen", sagte Tibi. Auch Azmi Bishara äußerte sich zufrieden und verwies darauf, dass die Entscheidung des Wahlausschusses von Beginn an nicht rechtens gewesen sei. Er beschuldigte außerdem die Rechte, arabische Politiker mit der Absicht, weitere Stimmen zu erhalten, blockieren zu wollen.

Der Oberste Gerichtshof bestätigte außerdem die Entscheidung des Wahlausschusses den amtierenden Verteidigungsminister Shaul Mofaz nicht zur Wahl zuzulassen. Auch das Gericht sah es als erwiesen an, dass Mofaz am 28. Januar die notwendige sechs-monatige Pause nach seinem Ausscheiden vom Amt des Oberbefehlshabers der Armee noch nicht vollendet habe. Mofaz hatte gegen die Entscheidung des Wahlausschusses Einspruch eingelegt.

aue / hagalil.com 09-01-2003

 

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