Wahlen
zur Kneseth - 28.Januar 2003
Miflagoth:
Parteien in Israel
Die Vorwahlen
Entscheidung des Obersten Gerichtshofes:
Balad-Partei kann doch antreten
Der Oberste Gerichtshof
Israel revidierte heute Morgen die Entscheidung des Wahlausschusses,
die arabischen Knessethangehörigen Ahmed Tibi und Azmi Bishara und
ihre Partei Balad nicht zur Wahl am 28. Januar zuzulassen. Die
Entscheidung der Kommission hatte zu Protesten der arabischen
Bevölkerung Israels und der politischen Linken geführt.
Der Kommission wurde
vorgeworfen, die beiden arabischen Politiker aus ideologischen
Gründen abgelehnt zu haben. Die Wahlkommission, die sich
entsprechend der Mandatsverteilung in der Knesseth parteiisch
zusammensetzt, hatte argumentiert, dass die Balad Partei den Terror
unterstützte und somit gegen den Staat Israel arbeite. Gleichzeitig
wurde jedoch die rechtsextreme Herut-Partei von Baruch Marzel
zugelassen, eine Entscheidung, die der Oberste Gerichtshof
bestätigte.
Ahmed Tibi kommentierte die
Entscheidung in Radio Zahal und sagte, dass er sehr erfreut sei,
dass das Gericht "die anti-demokratischen Versuche der Rechten"
blockiere. "Es ist nicht einfach, Araber im Staat Israel zu sein,
vor allem in den letzten zwei Jahren und besonders in den
vergangenen Wochen", sagte Tibi. Auch Azmi Bishara äußerte sich
zufrieden und verwies darauf, dass die Entscheidung des
Wahlausschusses von Beginn an nicht rechtens gewesen sei. Er
beschuldigte außerdem die Rechte, arabische Politiker mit der
Absicht, weitere Stimmen zu erhalten, blockieren zu wollen.
Der Oberste Gerichtshof
bestätigte außerdem die Entscheidung des Wahlausschusses den
amtierenden Verteidigungsminister Shaul Mofaz nicht zur Wahl
zuzulassen. Auch das Gericht sah es als erwiesen an, dass Mofaz am
28. Januar die notwendige sechs-monatige Pause nach seinem
Ausscheiden vom Amt des Oberbefehlshabers der Armee noch nicht
vollendet habe. Mofaz hatte gegen die Entscheidung des
Wahlausschusses Einspruch eingelegt.
aue /
hagalil.com
09-01-2003 |