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"Eine Gefahr für die Demokratie":
Wahlkommission verbietet zwei arabischen Israelis die Kandidatur

Von Thorsten Schmitz

Die Parlamentswahl in Israel wird zusätzlich zum schwelenden Bestechungsskandal im Likud von umstrittenen Entscheidungen der Wahlkommission überschattet. Das Gremium setzt sich entsprechend der Fraktionsstärke aus allen in der Knesset vertretenen Parteien zusammen. Es verbietet oder genehmigt in diesen Tagen die Kandidatur einzelner Politiker oder ganzer Parteien.

Die jüngsten Entscheidungen der Wahlkommission, in der rechte und religiöse Parteien dominieren, haben eine heftige Kontroverse in Israel ausgelöst. Am Neujahrstag rief Präsident Mosche Katzav alle Parteien zur Besonnenheit auf: Er hoffe, dass die Entscheidungen der Kommission die arabischen Israelis nicht vom jüdischen Staat entfremdeten. Womöglich kommt der Appell zu spät: Arabische Israelis rufen bereits zum Wahlboykott auf.

In den letzten drei Tagen verfügte das Gremium, dass die arabischen Knesset-Abgeordneten Ahmed Tibi sowie Asmi Bischara und seine Balad- Partei nicht für die Knesset kandidieren dürfen. Als Begründung für die Verbote, gegen die Tibi und Bischara umgehend vor dem Obersten Gerichtshof in Jerusalem Einspruch erhoben, wird deren Unterstützung für die Intifada genannt. Tibi, früher Berater von Jassir Arafat, hält bis heute Kontakt zum Palästinenser-Präsidenten und zu Fatah-Führer Marwan Barguti, der sich seit mehreren Monaten in israelischer Haft befindet. Arafat und Barguti aber sind nach Auffassung der Wahlkommission die Dirigenten der gegen Israel gerichteten Intifada. Zudem heiße Tibi den Aufstand der Palästinenser gut und spreche Israel das Existenzrecht ab.

Ähnlich argumentiert das Gremium im Fall Bischara. Die Kommission verweist auf eine Rede Bischaras im Sommer in Damaskus, die im Fernsehen ausgestrahlt wurde und in der er die Gewalt der Palästinenser gerechtfertigt und die Angriffe der Hisbollah verteidigte. Sowohl Tibi als auch Bischara, die unter Israels Arabern über große Popularität verfügen, weisen die Vorwürfe zurück. Allerdings bleiben sie diffus und vage, wenn sie aufgefordert werden, die Gewalt generell zu verurteilen. Stattdessen erklärte Bischara am Mittwoch, das palästinensische Volk habe das Recht, sich gegen eine fremde Besatzungsmacht zu wehren.

Die Verbote der Wahlkommission könnten weitreichende Folgen haben: Mehr als 17 Prozent der 1,1 Millionen arabischen Israelis sind wahlberechtigt. Auch ihr Boykott vor zwei Jahren hatte Scharon zum Sieg verholfen. Die israelischen Araber hatten Ehud Barak die Unterstützung verweigert, weil dessen Polizeikräfte zu Beginn der Intifada 13 israelische Araber erschossen hatten. Nun befürchtet der Spitzenkandidat der Arbeitspartei, Amram Mitzna, dass Israels arabische Bevölkerung auch ihm die Unterstützung verweigert. Bisher hatte sich Mitzna den israelischen Araber als Alternative zu Scharon angeboten und auf seine Erfolge als Bürgermeister von Haifa verwiesen, einer Stadt, in der Araber und Muslime seit Jahren in relativer Harmonie miteinander leben.

Vertreter linker Parteien bewerten die Entscheide der Wahlkommission als "Gefahr für die Demokratie" und empören sich, dass die Kandidatur Baruch Marzels von der rechtsextremen Herut-Partei erlaubt worden ist. Marzel führte einst die rassistische Kach-Bewegung, die in Israel verboten wurde, nachdem einer ihrer Anhänger 1994 nahe Hebron im Westjordanland 29 Palästinenser beim Beten erschossen hatte. Obwohl Marzel bis heute den Transfer der Palästinenser öffentlich propagiert, in jedem Nicht-Juden eine Gefahr für Israel sieht und trotz Verbots eine Art Untergrund-Kach-Bewegung leitet, darf er für die Knesset kandidieren.

Ansichten aus Israel

hagalil.com 02-01-03

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