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Die annullierte Amanah:
Die Palästinensische Nationalcharta
vom 17. Juli 1968

Beschluß des
21. Palästinensischen Nationalrates
26.4.1996, Gaza

Der Palästinensische Nationalrat wurde zu seiner 21. Sitzungsperiode im April 1996 in Gaza einberufen und hat mit überwiegender Mehrheit den folgenden Beschluß verabschiedet:

Der Palästinensische Nationalrat,

ausgehend von der in der 19. Sitzungsperiode am 15.11.1988 in Algier verabschiedeten Unabhängigkeitserklärung und der politischen Erklärung, die die Zweistaatenlösung sowie das Prinzip der friedlichen Beilegung der Konflikte festlegten,

gestützt auf die in Washington am 13.09.1993 unterzeichneten Prinzipienerklärung, in der beide Seiten darin übereinstimmen, die Jahrzehnte der Konfrontation und Auseinandersetzung zu beenden, ihre gegenseitigen legitimen politischen Rechte anzuerkennen, danach zu streben, in friedlicher Koexistenz, in Würde und Sicherheit zu leben, um eine friedliche, gerechte, dauerhafte und umfassende Lösung zu verwirklichen und eine historische Versöhnung durch den vereinbarten politischen Prozeß zu erreichen,

gestützt auf die internationale Legitimität, die sich in den UNO-Resolutionen zur Palästinafrage wiederfinden, einschließlich die Resolutionen betreffend Siedlungen, Jerusalem, Flüchtlinge, der übrigen Fragen zum endgültigen Status und die Umsetzung der Resolutionen 242 und 338.

gestützt auf die in der Prinzipienerklärung (OSLO 1) enthaltenen Verpflichtungen der PLO und den unterzeichnete Abkommen vom 09. und 10. 09.1993 (Briefwechsel zwischen MP Yitzhak Rabin und Präsident Yassir Arafat), das palästinensisch - israelische Interimsabkommen für die Westbank und den Gazastreifen, das am 28.09.1995 in Washington unterzeichnet wurde und den Beschluß des Zentralrates der PLO vom November 1993, der das Osloer-Abkommen einschließlich all seiner Ergänzungen gebilligt hat;

gestützt auf die Prinzipien, auf deren Grundlage die Madrider Friedenskonferenz und die Verhandlungen in Washington stattgefunden haben,

beschließt:

1. Änderung der Nationalcharta durch Streichung der Artikel, die im Widerspruch zu den Schreiben zwischen der PLO und der Regierung Israels vom 09. - 10. September 1993 stehen.

2. Der Nationalrat beauftragt den Rechtsausschuß, die Neufassung der Nationalcharta vorzubereiten und diesen Entwurf dem Zentralrat in seiner ersten Sitzung vorzulegen.

Ein deutliches Zeichen für den Frieden:
Mehrheit für die Änderungen der PLO-Charta war überwältigend!

11. Dezember 1998

Heute in Gaza:
Palästinensischer Nationalrat bestätigt Änderung der PLO-Charta
14. Dezember 1998

 

Rede König Husseins an die Nation:
Zur Lösung der rechtlichen und administrativen Beziehungen zwischen Jordanien und der Westbank

Fakk al-Irtibad
31. Juli 1988 (Auszug)

Brüder,
(...)
wie Ihr wißt, ist unserer Entscheidung eine 38jährige Einheit beider Ufer vorausgegangen. Vor 14 Jahren haben die Teilnehmer der Gipfelkonferenz von Rabat in ihren Resolutionen die PLO zur einzigen legitimen Vertreterin des palästinensischen Volkes bestimmt. Vor 6 Jahren haben die Teilnehmer der Gipfelkonferenz von Fes in einer Resolution einstimmig der Schaffung eines unabhängigen palästinensischen Staates auf dem besetzten Westufer und im Gazastreifen als Grundlage und als Ergebnis einer friedlichen Lösung zugestimmt.

(...)
Zwei Überlegungen liegen dem Versuch, die Beziehung der Westbank zum haschemitischen Königreich - auf dem Hintergrund der Beweggründe der PLO, einen unabhängigen Staat zu errichten - zu verstehen, zugrunde:

1. Die grundsätzliche Erwägung, die die Frage der arabischen Einheit als panarabisches Ziel betrifft, nach dem sich die arabischen Völker sehnen und das sie erreichen wollen.

2. Die politische Überlegung, inwieweit der palästinensische Kampf aus der Fortsetzung der Rechtsbeziehungen der beiden Ufer des Königsreiches einen Gewinn zieht.

Unsere Antwort auf die Frage ,,Warum jetzt?" ergibt sich aus diesen beiden Erwägungen und dem Hintergrund der eindeutigen und festen Haltung Jordaniens gegenüber der Palästinafrage.

Was die grundsätzliche Überlegung angeht, so ist die arabische Einheit zwischen zwei oder mehreren Ländern ein Recht, das jedem arabischen Volk freisteht. Daran glauben wir und dementsprechend haben wir 1950 auf den Wunsch der Vertreter des palästinensischen Volkes nach Einheit mit Jordanien reagiert. Unter dieser Voraussetzung respektieren wir heute den Wunsch der PLO, der einzigen und legitimen Vertreterin des palästinensischen Volkes, sich von uns zu trennen und einen unabhängigen palästinensischen Staat zu bilden. Wir sagen dies in vollen Bewußtsein der Situation. Trotzdem wird Jordanien weiterhin Stolz darauf sein, die Botschaft des großen arabischen Aufstands zu vertreten, seinen Grundsätzen treu zu bleiben, an das eine arabische Schicksal zu glauben und an gemeinsamen arabischer Aktionen festzuhalten.

Was die politische Erwägung betrifft, so sind wir seit der Aggression vom Juni 1967 überzeugt, daß die Befreiung des Landes und der Heiligtümer von israelischer Okkupation bei all unseren Aktionen und Bemühungen absoluten Vorrang haben sollte.

(...)
Nicht zuletzt hat sich gezeigt, daß es eine allgemeine palästinensische und arabische Übereinstimmung gibt, die palästinensische Identität besonders hervorzuheben bei allen Anstrengungen und Aktivitäten, die mit der Palästinafrage und ihrer Entwicklung verbunden sind. Heute herrscht allgemein die Überzeugung vor, daß die Aufrechterhaltung der rechtlichen und administrativen Beziehungen zum Westufer und die sich daraus ergebende Sonderbehandlung der palästinensischen Brüder, die unter Besatzung leben, durch jordanische Institutionen dieser Orientierung zuwiderläuft. Ebenso bildet sie ein Hindernis, das dem palästinensischen Kampf im Wege steht, der sich um internationale Unterstützung für die Palästinafrage bemüht, die er als gerechte nationale Sache seines Volkes betrachtet, das gegen eine ausländische Besatzung kämpft.

Angesichts dieser Orientierung, die sich zwangsläufig aus einem rein palästinensischen Wunsch und einer unerschütterlichen arabischen Entschlossenheit zur Unterstützung der Palästinafrage ergab, haben wir uns verpflichtet gefühlt, uns dieser Orientierung anzuschließen und positiv auf ihre Erfordernisse zu reagieren. An erster und letzter Stelle sind wir ein Teil unserer Nation und wir bleiben eifrig bestrebt, ihre Sache zu unterstützen, wobei die Palästinafrage an erster Stelle steht.

Da die einmütige Überzeugung vorherrscht, daß der Kampf um die Befreiung des besetzten palästinensischen Gebietes durch die Lösung der rechtlichen und administrativen Beziehung zwischen den beiden Ufern unterstützt werden kann, müssen wir unsere Pflicht erfüllen und tun, was von uns verlangt wird. Ebenso wie wir positiv auf die Appelle reagiert haben, in denen uns führende arabische Politiker bei der Gipfelkonferenz von Rabat 1974 ersucht haben, uns weiterhin über jordanische Institutionen mit dem besetzten Westufer zu befassen, um die Standhaftigkeit der dort lebenden Brüder zu unterstützen, reagieren wir heute positiv auf den Wunsch der PLO, der einzig legitimen Vertreterin des palästinensischen Volkes, die palästinensische Identität in all ihren Aspekten zu bestätigen. Wir beten zu Gott, daß dieser Schritt eine wesentliche Ergänzung zur palästinensischen Intensivierung des Kampfes für Frieden und Unabhängigkeit sein möge.

Zur gleichen Zeit muß in aller Deutlichkeit verständlich gemacht werden, ohne jeden Doppelsinn und Zweideutigkeit, daß unsere Maßnahme für die Westbank nur das besetzte palästinensische Land und sein Volk betrifft. Sie betrifft natürlich in keiner Weise die jordanischen Einwohner des haschemitischen Königreiches mit palästinensischer Nationalität. Sie alle haben die vollen Rechte der Einwohner mit all ihren Verbindlichkeiten, genauso wie alle anderen Einwohner, ganz gleich welcher Nationalität. Sie sind ein integraler Teil des Staates Jordanien. Sie gehören zu ihm, sie leben auf seinem Land, und sie teilen das Leben dieses Staates mit all seinen Aktivitäten. Jordanien ist nicht Palästina, und der unabhängige (palästinensische) Staat wird auf dem besetzten palästinensischen Land nach dessen Befreiung - so Gott will - errichtet werden. Dort wird die palästinensische Identität verkörpert werden, und dort wird der palästinensische Kampf Früchte tragen, wie durch den ruhmreichen Aufstand des palästinensischen Volkes gegen die Besatzung bestätigt wird.

Palästinensische Brüder im besetzten palästinensischen Land!

Um alle Zweifel zu beseitigen, die sich aufgrund unserer Maßnahmen einstellen könnten, versichern wir Euch, daß diese Maßnahmen nicht den Verzicht unserer nationalen Verpflichtungen beinhalten, weder im israelisch-arabischen Konflikt noch in der Palästinafrage. Noch bedeuten sie den Verzicht auf unseren Glauben in die arabische Einheit. Wie ich schon gesagt habe, diese Schritte sind nur Antwort auf den Wunsch der PLO, der einzigen Vertreterin des palästinensischen Volkes, und auf die vorherrschende arabische Ueberzeugung, daß diese Maßnahmen den Kampf des palästinensischen Volkes und seinen ruhmreichen Aufstand unterstützen. Jordanien wird seine Unterstützung für die Standhaftigkeit des paläslinensischen Volkes und seinen mutigen Aufstand im besetzten palästinensischen Land mit allen seinen Möglichkeiten weiterführen. Ich will erwähnen, daß wir, als wir entschieden, den jordanischen Entwicklungsplan für die besetzten Gebiete aufzugeben, mit unterschiedlichen befreundeten Regierungen und internationalen Institutionen verhandelten, die ihren Wunsch, unseren Plan zu unterstützen, geäußert hatten, um sie für die Fortführung der finanziellen Unterstützung für Entwicklungsprojekte im besetzten palästinensischen Land zu gewinnen.

Brüder, Jordanien hat seine Unterstützung für das palästinensische Volk nicht aufgegeben und wird sie nicht aufgeben, bis dieses Volk seine nationalen Ziele erreicht, so Gott will. Niemand außerhalb Palästinas hat jemals eine Beziehung zu Palästina und zu seiner Sache gehabt oder wird sie jemals haben, die stärker ist als die Beziehung Jordaniens oder meiner Familie zu ihm. Jordanien ist ein Staat, der in einer Konfrontation lebt, dessen Grenze zu Israel länger ist als die irgendeines anderen arabischen Staates, ja, sogar länger als die Grenzen zum Westufer und zum Gaza-Streifen zusammen.

Jordanien wird auch seine Verpflichtung zur Beteiligung am Friedensprozeß nicht aufgeben. Wir haben einen Beitrag zu diesem Prozeß und zu den Bemühungen um die Abhaltung einer internationalen Friedenskonferenz für den Nahen Osten geleistet, deren Ziel darin besteht, eine gerechte und umfassende Friedenslösung für den arabisch-israelischen Konflikt und eine Regelung aller Aspekte der Palästinafrage zu erreichen. Wir haben unseren Standpunkt durch die sechs Prinzipien definiert, die wir schon früher der Öffentlichkeit bekanntgemacht haben.

Quelle: Archiv der Gegenwart vom 31. Juli 1988

Beschlüsse des Zentralrates
21. April 1999 (Auszug)

Im Namen des gnädigen und barmherzigen Gottes

Kommuniqué des Zentralrates

Der Zentralrat der PLO hat im Rahmen seiner außerordentlichen Sitzungsperiode, die am 27. April begann, mehrere Versammlungen abgehalten. Präsident Yassir Arafat hat dem Rat einen Bericht vorgelegt, der nicht nur die gegenwärtige politische Situation im Nahen Osten umfassend behandelte, sondern auch auf die in Zukunft anfallenden, zentralen Aufgaben der Palästinenser einging. Dabei stehe die Vollendung des zukünftigen palästinensischen Staates mit der Hauptstadt Ostjerusalem an erster Stelle.

Der Friedensprozeß, so Präsident Arafat in seinen Ausführungen, habe von palästinensischer wie gesamtarabischer Seite seinen Anfang mit der Madridter Konferenz auf Grundlage des Prinzips "Land gegen Frieden" genommen. Er unterstrich, daß die israelische Regierung die Verantwortung für den völligen Stillstand des Friedensprozesses trage, da sie ihre vertraglich festgelegten Verpflichtungen nicht eingehalten habe und eine aggressive Politik betreibe, die das palästinensische Volk, sein Land und seine Rechte zum Ziele habe. Darüber hinaus habe sie alle Abkommen, Verträge und Normen mißachtet. Obwohl weltweiter Konsens darüber bestehe, daß die Rechte des palästinensischen Volkes eine Grundlage des Friedensprozesses und eine Hauptbedingung für seinen Fortschritt, seinen Erfolg und die Stabilisierung der Region darstellen, habe die isrelische Seite diese Tatsache ignoriert.

Nach den Berichten der politischen Führung nahmen die Ratsmitglieder im Bewußtsein ihrer Verantwortung eine offene und demokratische Diskussion über alle Optionen, die in dieser bedeutungsvollen Situation zum Tragen kommen könnten, auf. Einigkeit herrschte darüber, daß der Staat Palästina mit der Hauptstadt Ostjerusalem aufgrund des Selbstbestimmungsrechtes des palästinensischen Volkes, der UN-Resolution 181 aus dem Jahre 1947 sowie der Unabhängigkeitserklärung von 1988 eine Tatsache ist. Durch Opferbereitschaft, Standhaftigkeit und fortdauernden Kampf habe sich das palästinensische Volk, so der Rat, zum eigentlichen Urheber dieses Staates und damit auch zum Urheber seiner Proklamation gemacht. Die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) hingegen, mit ihren nationalen und demokratischen Institutionen, besitze die höchste Entscheidungsgewalt über den Zeitpunkt der Staatsausrufung und müsse sich diesbezüglich weder Verhandlungen noch dem Veto anderer Staaten unterwerfen.

Einstimmig erklärte der Rat, daß die aktuelle israelische Politik durch fortgesetzte Siedlungsaktivitäten und Expansion, durch Ablehnung und Einfrierung des Friedensprozesses und durch Verletzung der nationalen Rechte sowie der Menschenrechte des palästinensischen Volkes gekennzeichnet ist. Dies werde jedoch nicht die Entschlossenheit der Palästinenser beeinträchtigen, seine Rechte zu verwirklichen. Auf Grundlage der nationalen Einheit werden sich die unterschiedlichen politischen Strömungen innerhalb Palästinas der momentan von Israel betriebenen Politik entgegenstellen und alle politischen und gesellschaftlichen Kräfte mobilisieren, um ihre Rechte, ihr Land und die dort lebenden Menschen zu verteidigen. Ziel des gerechten und legitimen Kampfes des palästinensischen Volkes ist die Beendigung der Besatzung, die Verwirklichung der Selbstbestimmung und der Staatsgründung sowie die Lösung der Flüchtlingsfrage auf der Grundlage der international gültigen Beschlüsse.

In diesem Zusammenhang begrüßten die Mitglieder des Zentralrates die Teilnahme von Vertretern der „Hamas" und des „Dschihad" an den Ratssitzungen. Sie bekräftigten, daß diese Initiative ein deutliches Signal für die Einheit des palästinensischen Volkes angesichts der schwierigen Situation darstellt und daß man vergeblich auf seine Spaltung gesetzt hat.

Der Rat stimmte darin überein, daß das palästinensische Volk sein klares Bekenntnis zum Frieden, den alle Staaten der Welt unterstützten, und der als eine der Säulen der regionalen und internationalen Stabilität angesehen wird, nicht rückgängig machen wird.

(...)
Deshalb fordert der Zentralrat die internationale Gemeinschaft, die UNO und insbesondere die Staaten, die die Abkommen mitgetragen und sie unterzeichnet haben, auf, darauf hinzuarbeiten, Israel zur Erfüllung seiner ihm zugewiesenen Verpflichtungen gemäß den zwischen der israelischen Regierung und der Palästinensischen Befreiungsorganisation abgeschlossenen Verträgen zu zwingen. Dies führe zur Umsetzung der Beschlüsse 242 und 338 des Sicherheitsrates und aller übrigen entsprechenden rechtmäßigen Beschlüsse.

Am Ende der dreitägigen Sitzungen beschloß der Rat Folgendes:

1. Der Zentralrat wird seine gegenwärtigen Zusammenkünfte fortführen bis es zu der Einberufung einer Vollversammlung im Juni diesen Jahres kommt.

2. Die erforderlichen Maßnahmen zur Vervollständigung der Strukturen und Institutionen des Staates und zur Festigung seiner Souveränität müssen vorangetrieben werden. Dies soll durch die Bildung von Arbeitsausschüssen, die den Sonderausschuß für den Entwurf einer Verfassung einschliessen, geschehen. In diesem Zusammenhang begrüßt der Rat die positive Antwort des Generalsekretärs der Liga der arabischen Staaten, Dr. Ismet Abd Almadjid, auf das palästinensische Gesuch, ein arabisches Oberkomitee unter seinem Vorsitz einzurichten, welches bei der Ausarbeitung der Verfassung behilflich sein soll.

3. Der Zentralrat beauftragt das Exekutivkomitee der PLO, die Stellungnahmen der Geberländer eingehend zu studieren und mit ihnen hinsichtlich der Verwirklichung der übergeordneten Interessen des palästinensischen Volkes zusammenzuarbeiten.

4. Der Zentralrat betont die zentrale Bedeutung der Stadt Jerusalem und hebt hervor, daß alle Maßnahmen und Anordnungen, die Israel als Besatzungsmacht in Jerusalem und anderswo unternahm und noch unternimmt, Null und Nichtig und illegal sind. Sie müssen eingestellt und ihre Folgen rückgängig gemacht werden. In diesem Zusammenhang unterstreicht der Zentralrat die betreffenden UN-Resolutionen und würdigt die jüngste Stellungnahme der EU zu Jerusalem. Ebenso begrüßt er die unverrückbare Position der arabischen, islamischen und der blockfreien Staaten zu Jerusalem.

5. Der Zentralrat ruft das gesamte palästinensische Volk auf, der Siedlungspolitik, dem Bodenraub, den Häusersprengungen, dem Bau von Umgehungsstraßen und den in Jerusalem wie in allen anderen palästinensischen Gebieten stattfindenden rassistischen Judaisierungsmaßnahmen mit aller Energie entgegenzutreten. Der Rat bekräftigt erneut, gestützt auf die Beschlüsse der Vollversammlung und des Sicherheitsrates, die Illegalität und Ungültigkeit dieser agressiven Politik. Er beauftragt das Exekutivkomitee der PLO, angesichts dieser Gefahr die nötigen Gegenmaßnahmen einzuleiten. In diesem Zusammenhang begrüßt der Zentralrat die für den 25. Juli 1999 angesetzte Konferenz der Unterzeichner der 4. Genfer Konvention. Er appelliert an die Konferenz, die in der Konvention beschlossenen Massnahmen zu ergreifen, um Israel zur Umsetzung der Konvention in den besetzten palästinensischen Gebieten zu zwingen.

6. Der Zentralrat begrüßt die Standhaftigkeit unserer gefangenen und verhafteten Helden in den Gefängnissen der Besatzung. Er bekräftigt die Absicht, sie zu befreien und ihrem Leiden ein Ende zu setzen.

7. Der Zentralrat unterstreicht die Notwendigkeit, den weiteren Aufbau des Landes, die Verankerung der Rechtsstaatlichkeit, den Demokratisierungsprozeß und die Institutionen der Zivilgesellschaft zu unterstützen

Der Zentralrat begrüßt die Standhaftigkeit unseres großartigen Volkes, mit der es sich um seine nationale Führung schart. Er ruft zu noch größerer Wachsamkeit und Bereitschaft in diesen geschichtlichen Augenblicken der Verlaufs des Kampfes unseres Volkes auf. Er bekräfigt mit vollstem Vertrauen, daß der Anbruch der Morgenröte und der Sieg kommen werden.

Im Namen Gottes des Allerbarmers

 

Beschlüsse der 20. Sitzungsperiode des Palästinensischen Nationalrates
PNR 23. - 27. September, Algier

1. Die Friedenskonferenz muß auf der internationalen Legalität und ihren Beschlüsse, einschließlich der Sicherheitsratsresolutionen 242 und 338, basieren und sich ihrer Umsetzung verpflichten, die den umfassenden Rückzug aus den arabischen und palästinensischen besetzten Gebieten, einschließlich der heiligen Stadt Jerusalem, festlegen. Das Prinzip ,,Land gegen Frieden" und die nationalen und politischen Rechte des palästinensischen Volkes müssen verwirklicht werden.

2. Jerusalem muß als untrennbarer Teil des besetzten palästinensischen Boden betrachtet werden und für Jerusalem gilt, was für die übrigen besetzten Gebiete gemäß der Resolutionen des Sicherheitsrates und der UNO auch gilt.

3. Die Einstellung der Besiedlung der besetzten Gebiete einschließlich Jerusalem ist unverzichtbare Notwendigkeit für den Beginn des Friedensprozesses. Es müssen auch internationale Garantien für die Beendigung der Besiedlung gegeben werden.

4. Die PLO hat als einzig legitime Vertreterin des palästinensischen Volkes das Recht, die palästinensische Delegation aus Persönlichkeiten von innerhalb und außerhalb der Heimat, einschließlich Jerusalem, zu bilden. Sie bestimmt die Art der Teilnahme am Friedensprozeß auf gleichberechtigter Grundlage; ihre Zuständigkeit in diesem Bereich wird damit unterstrichen.

5. Die arabischen Positionen müssen koordiniert werden, um die Verwirklichung einer umfassenden Lösung und den Ausschluß separater Lösungen entsprechend den Beschlüssen der arabischen Gipfelkonferenzen zu garantieren.

6. Der Zusammenhang aller Lösungsetappen muß garantiert werden bis zur Erreichung der endgültigen umfassenden Lösung, entsprechend den Beschlüsse der internationalen Legalität.

Ausgehend von diesen Grundlagen und Prinzipien verfolgt die PLO in den Friedensbemühungen die Verwirklichung folgender Ziele:

1. Absicherung des Rechts des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung und nationale Unabhängigkeit

2. Vollständiger israelischer Rückzug aus den 1967 besetzten palästinensischen und arabischen Gebieten, einschließlich der heiligen Stadt Jerusalem

3. Lösung der Frage der palästinensischen Flüchtlinge, die gewaltsam und unter Anwendung von Zwang aus ihrer Heimat vertrieben wurden gemäß den UN-Resolutionen, insbesondere der Resolution 194 der Vollversammlung der Vereinten Nationen

4. Gewährleistung des Rechts unseres Volkes auf Souveränität über sein Land, sein Wasser, seine natürlichen Ressourcen und alle politischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten im Rahmen jeglicher Übergangsvereinbarung

5. Gewährleistung internationalen Schutzes für das palästinensische Volk als Vorstufe für die Ausübung seines Rechtes auf Selbstbestimmung

6. Gewährleistung umfassender Garantien für die Auflösung der bestehenden Siedlungen, da diese gemäß den Resolutionen der internationalen Legalität - einschließlich der Sicherheitsratsresolution 465 - illegal sind.

haGalil onLine 18-02-2000

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