Die annullierte Amanah:
Die Palästinensische Nationalcharta
vom 17. Juli 1968
Beschluß des
21. Palästinensischen Nationalrates
26.4.1996, Gaza
Der Palästinensische Nationalrat wurde
zu seiner 21. Sitzungsperiode im April 1996 in Gaza einberufen und hat
mit überwiegender Mehrheit den folgenden Beschluß verabschiedet:
Der Palästinensische Nationalrat,
ausgehend von der in der 19. Sitzungsperiode am 15.11.1988 in
Algier verabschiedeten Unabhängigkeitserklärung und der politischen
Erklärung, die die Zweistaatenlösung sowie das Prinzip der friedlichen
Beilegung der Konflikte festlegten,
gestützt auf die in Washington am 13.09.1993 unterzeichneten
Prinzipienerklärung, in der beide Seiten darin übereinstimmen, die
Jahrzehnte der Konfrontation und Auseinandersetzung zu beenden, ihre
gegenseitigen legitimen politischen Rechte anzuerkennen, danach zu
streben, in friedlicher Koexistenz, in Würde und Sicherheit zu leben, um
eine friedliche, gerechte, dauerhafte und umfassende Lösung zu
verwirklichen und eine historische Versöhnung durch den vereinbarten
politischen Prozeß zu erreichen,
gestützt auf die internationale Legitimität, die sich in den
UNO-Resolutionen zur Palästinafrage wiederfinden, einschließlich die
Resolutionen betreffend Siedlungen, Jerusalem, Flüchtlinge, der übrigen
Fragen zum endgültigen Status und die Umsetzung der Resolutionen 242 und
338.
gestützt auf die in der Prinzipienerklärung (OSLO 1) enthaltenen
Verpflichtungen der PLO und den unterzeichnete Abkommen vom 09. und 10.
09.1993 (Briefwechsel zwischen MP Yitzhak Rabin und Präsident Yassir
Arafat), das palästinensisch - israelische Interimsabkommen für die
Westbank und den Gazastreifen, das am 28.09.1995 in Washington
unterzeichnet wurde und den Beschluß des Zentralrates der PLO vom
November 1993, der das Osloer-Abkommen einschließlich all seiner
Ergänzungen gebilligt hat;
gestützt auf die Prinzipien, auf deren Grundlage die Madrider
Friedenskonferenz und die Verhandlungen in Washington stattgefunden
haben,
beschließt:
1. Änderung der Nationalcharta durch Streichung der Artikel, die im
Widerspruch zu den Schreiben zwischen der PLO und der Regierung Israels
vom 09. - 10. September 1993 stehen.
2. Der Nationalrat beauftragt den Rechtsausschuß, die Neufassung der
Nationalcharta vorzubereiten und diesen Entwurf dem Zentralrat in seiner
ersten Sitzung vorzulegen.
Ein deutliches Zeichen für den Frieden:
Mehrheit für die Änderungen der PLO-Charta war
überwältigend!
11. Dezember 1998
Heute in Gaza:
Palästinensischer Nationalrat bestätigt Änderung der
PLO-Charta
14. Dezember 1998
Rede König Husseins an die Nation:
Zur Lösung der rechtlichen und administrativen Beziehungen zwischen
Jordanien und der Westbank
Fakk al-Irtibad
31. Juli 1988 (Auszug)
Brüder,
(...)
wie Ihr wißt, ist unserer Entscheidung eine 38jährige Einheit beider Ufer
vorausgegangen. Vor 14 Jahren haben die Teilnehmer der Gipfelkonferenz
von Rabat in ihren Resolutionen die PLO zur einzigen legitimen
Vertreterin des palästinensischen Volkes bestimmt. Vor 6 Jahren haben
die Teilnehmer der Gipfelkonferenz von Fes in einer Resolution
einstimmig der Schaffung eines unabhängigen palästinensischen Staates
auf dem besetzten Westufer und im Gazastreifen als Grundlage und als
Ergebnis einer friedlichen Lösung zugestimmt.
(...)
Zwei Überlegungen liegen dem Versuch, die Beziehung der Westbank zum
haschemitischen Königreich - auf dem Hintergrund der Beweggründe der
PLO, einen unabhängigen Staat zu errichten - zu verstehen, zugrunde:
1. Die grundsätzliche Erwägung, die die Frage der arabischen Einheit als
panarabisches Ziel betrifft, nach dem sich die arabischen Völker sehnen
und das sie erreichen wollen.
2. Die politische Überlegung, inwieweit der palästinensische Kampf aus der
Fortsetzung der Rechtsbeziehungen der beiden Ufer des Königsreiches
einen Gewinn zieht.
Unsere Antwort auf die Frage ,,Warum jetzt?" ergibt sich aus diesen beiden
Erwägungen und dem Hintergrund der eindeutigen und festen Haltung
Jordaniens gegenüber der Palästinafrage.
Was die grundsätzliche Überlegung angeht, so ist die arabische Einheit
zwischen zwei oder mehreren Ländern ein Recht, das jedem arabischen Volk
freisteht. Daran glauben wir und dementsprechend haben wir 1950 auf den
Wunsch der Vertreter des palästinensischen Volkes nach Einheit mit
Jordanien reagiert. Unter dieser Voraussetzung respektieren wir heute
den Wunsch der PLO, der einzigen und legitimen Vertreterin des
palästinensischen Volkes, sich von uns zu trennen und einen unabhängigen
palästinensischen Staat zu bilden. Wir sagen dies in vollen Bewußtsein
der Situation. Trotzdem wird Jordanien weiterhin Stolz darauf sein, die
Botschaft des großen arabischen Aufstands zu vertreten, seinen
Grundsätzen treu zu bleiben, an das eine arabische Schicksal zu glauben
und an gemeinsamen arabischer Aktionen festzuhalten.
Was die politische Erwägung betrifft, so sind wir seit der Aggression vom
Juni 1967 überzeugt, daß die Befreiung des Landes und der Heiligtümer
von israelischer Okkupation bei all unseren Aktionen und Bemühungen
absoluten Vorrang haben sollte.
(...)
Nicht zuletzt hat sich gezeigt, daß es eine allgemeine palästinensische
und arabische Übereinstimmung gibt, die palästinensische Identität
besonders hervorzuheben bei allen Anstrengungen und Aktivitäten, die mit
der Palästinafrage und ihrer Entwicklung verbunden sind. Heute herrscht
allgemein die Überzeugung vor, daß die Aufrechterhaltung der rechtlichen
und administrativen Beziehungen zum Westufer und die sich daraus
ergebende Sonderbehandlung der palästinensischen Brüder, die unter
Besatzung leben, durch jordanische Institutionen dieser Orientierung
zuwiderläuft. Ebenso bildet sie ein Hindernis, das dem palästinensischen
Kampf im Wege steht, der sich um internationale Unterstützung für die
Palästinafrage bemüht, die er als gerechte nationale Sache seines Volkes
betrachtet, das gegen eine ausländische Besatzung kämpft.
Angesichts dieser Orientierung, die sich zwangsläufig aus einem rein
palästinensischen Wunsch und einer unerschütterlichen arabischen
Entschlossenheit zur Unterstützung der Palästinafrage ergab, haben wir
uns verpflichtet gefühlt, uns dieser Orientierung anzuschließen und
positiv auf ihre Erfordernisse zu reagieren. An erster und letzter
Stelle sind wir ein Teil unserer Nation und wir bleiben eifrig bestrebt,
ihre Sache zu unterstützen, wobei die Palästinafrage an erster Stelle
steht.
Da die einmütige Überzeugung vorherrscht, daß der Kampf um die Befreiung
des besetzten palästinensischen Gebietes durch die Lösung der
rechtlichen und administrativen Beziehung zwischen den beiden Ufern
unterstützt werden kann, müssen wir unsere Pflicht erfüllen und tun, was
von uns verlangt wird. Ebenso wie wir positiv auf die Appelle reagiert
haben, in denen uns führende arabische Politiker bei der Gipfelkonferenz
von Rabat 1974 ersucht haben, uns weiterhin über jordanische
Institutionen mit dem besetzten Westufer zu befassen, um die
Standhaftigkeit der dort lebenden Brüder zu unterstützen, reagieren wir
heute positiv auf den Wunsch der PLO, der einzig legitimen Vertreterin
des palästinensischen Volkes, die palästinensische Identität in all
ihren Aspekten zu bestätigen. Wir beten zu Gott, daß dieser Schritt eine
wesentliche Ergänzung zur palästinensischen Intensivierung des Kampfes
für Frieden und Unabhängigkeit sein möge.
Zur gleichen Zeit muß in aller Deutlichkeit verständlich gemacht werden,
ohne jeden Doppelsinn und Zweideutigkeit, daß unsere Maßnahme für die
Westbank nur das besetzte palästinensische Land und sein Volk betrifft.
Sie betrifft natürlich in keiner Weise die jordanischen Einwohner des
haschemitischen Königreiches mit palästinensischer Nationalität. Sie
alle haben die vollen Rechte der Einwohner mit all ihren
Verbindlichkeiten, genauso wie alle anderen Einwohner, ganz gleich
welcher Nationalität. Sie sind ein integraler Teil des Staates
Jordanien. Sie gehören zu ihm, sie leben auf seinem Land, und sie teilen
das Leben dieses Staates mit all seinen Aktivitäten. Jordanien ist nicht
Palästina, und der unabhängige (palästinensische) Staat wird auf dem
besetzten palästinensischen Land nach dessen Befreiung - so Gott will -
errichtet werden. Dort wird die palästinensische Identität verkörpert
werden, und dort wird der palästinensische Kampf Früchte tragen, wie
durch den ruhmreichen Aufstand des palästinensischen Volkes gegen die
Besatzung bestätigt wird.
Palästinensische Brüder im besetzten palästinensischen Land!
Um alle Zweifel zu beseitigen, die sich aufgrund unserer Maßnahmen
einstellen könnten, versichern wir Euch, daß diese Maßnahmen nicht den
Verzicht unserer nationalen Verpflichtungen beinhalten, weder im
israelisch-arabischen Konflikt noch in der Palästinafrage. Noch bedeuten
sie den Verzicht auf unseren Glauben in die arabische Einheit. Wie ich
schon gesagt habe, diese Schritte sind nur Antwort auf den Wunsch der
PLO, der einzigen Vertreterin des palästinensischen Volkes, und auf die
vorherrschende arabische Ueberzeugung, daß diese Maßnahmen den Kampf des
palästinensischen Volkes und seinen ruhmreichen Aufstand unterstützen.
Jordanien wird seine Unterstützung für die Standhaftigkeit des
paläslinensischen Volkes und seinen mutigen Aufstand im besetzten
palästinensischen Land mit allen seinen Möglichkeiten weiterführen. Ich
will erwähnen, daß wir, als wir entschieden, den jordanischen
Entwicklungsplan für die besetzten Gebiete aufzugeben, mit
unterschiedlichen befreundeten Regierungen und internationalen
Institutionen verhandelten, die ihren Wunsch, unseren Plan zu
unterstützen, geäußert hatten, um sie für die Fortführung der
finanziellen Unterstützung für Entwicklungsprojekte im besetzten
palästinensischen Land zu gewinnen.
Brüder, Jordanien hat seine Unterstützung für das palästinensische Volk
nicht aufgegeben und wird sie nicht aufgeben, bis dieses Volk seine
nationalen Ziele erreicht, so Gott will. Niemand außerhalb Palästinas
hat jemals eine Beziehung zu Palästina und zu seiner Sache gehabt oder
wird sie jemals haben, die stärker ist als die Beziehung Jordaniens oder
meiner Familie zu ihm. Jordanien ist ein Staat, der in einer
Konfrontation lebt, dessen Grenze zu Israel länger ist als die
irgendeines anderen arabischen Staates, ja, sogar länger als die Grenzen
zum Westufer und zum Gaza-Streifen zusammen.
Jordanien wird auch seine Verpflichtung zur Beteiligung am Friedensprozeß
nicht aufgeben. Wir haben einen Beitrag zu diesem Prozeß und zu den
Bemühungen um die Abhaltung einer internationalen Friedenskonferenz für
den Nahen Osten geleistet, deren Ziel darin besteht, eine gerechte und
umfassende Friedenslösung für den arabisch-israelischen Konflikt und
eine Regelung aller Aspekte der Palästinafrage zu erreichen. Wir haben
unseren Standpunkt durch die sechs Prinzipien definiert, die wir schon
früher der Öffentlichkeit bekanntgemacht haben.
Quelle: Archiv der Gegenwart vom 31. Juli 1988
Beschlüsse des
Zentralrates
21. April 1999 (Auszug)
Im Namen des gnädigen und barmherzigen
Gottes
Kommuniqué des Zentralrates
Der Zentralrat der PLO hat im Rahmen seiner außerordentlichen
Sitzungsperiode, die am 27. April begann, mehrere Versammlungen
abgehalten. Präsident Yassir Arafat hat dem Rat einen Bericht vorgelegt,
der nicht nur die gegenwärtige politische Situation im Nahen Osten
umfassend behandelte, sondern auch auf die in Zukunft anfallenden,
zentralen Aufgaben der Palästinenser einging. Dabei stehe die Vollendung
des zukünftigen palästinensischen Staates mit der Hauptstadt
Ostjerusalem an erster Stelle.
Der Friedensprozeß, so Präsident Arafat in seinen Ausführungen, habe von
palästinensischer wie gesamtarabischer Seite seinen Anfang mit der
Madridter Konferenz auf Grundlage des Prinzips "Land gegen Frieden"
genommen. Er unterstrich, daß die israelische Regierung die
Verantwortung für den völligen Stillstand des Friedensprozesses trage,
da sie ihre vertraglich festgelegten Verpflichtungen nicht eingehalten
habe und eine aggressive Politik betreibe, die das palästinensische
Volk, sein Land und seine Rechte zum Ziele habe. Darüber hinaus habe sie
alle Abkommen, Verträge und Normen mißachtet. Obwohl weltweiter Konsens
darüber bestehe, daß die Rechte des palästinensischen Volkes eine
Grundlage des Friedensprozesses und eine Hauptbedingung für seinen
Fortschritt, seinen Erfolg und die Stabilisierung der Region darstellen,
habe die isrelische Seite diese Tatsache ignoriert.
Nach den Berichten der politischen Führung nahmen die Ratsmitglieder im
Bewußtsein ihrer Verantwortung eine offene und demokratische Diskussion
über alle Optionen, die in dieser bedeutungsvollen Situation zum Tragen
kommen könnten, auf. Einigkeit herrschte darüber, daß der Staat
Palästina mit der Hauptstadt Ostjerusalem aufgrund des
Selbstbestimmungsrechtes des palästinensischen Volkes, der UN-Resolution
181 aus dem Jahre 1947 sowie der Unabhängigkeitserklärung von 1988 eine
Tatsache ist. Durch Opferbereitschaft, Standhaftigkeit und fortdauernden
Kampf habe sich das palästinensische Volk, so der Rat, zum eigentlichen
Urheber dieses Staates und damit auch zum Urheber seiner Proklamation
gemacht. Die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) hingegen, mit
ihren nationalen und demokratischen Institutionen, besitze die höchste
Entscheidungsgewalt über den Zeitpunkt der Staatsausrufung und müsse
sich diesbezüglich weder Verhandlungen noch dem Veto anderer Staaten
unterwerfen.
Einstimmig erklärte der Rat, daß die aktuelle israelische Politik durch
fortgesetzte Siedlungsaktivitäten und Expansion, durch Ablehnung und
Einfrierung des Friedensprozesses und durch Verletzung der nationalen
Rechte sowie der Menschenrechte des palästinensischen Volkes
gekennzeichnet ist. Dies werde jedoch nicht die Entschlossenheit der
Palästinenser beeinträchtigen, seine Rechte zu verwirklichen. Auf
Grundlage der nationalen Einheit werden sich die unterschiedlichen
politischen Strömungen innerhalb Palästinas der momentan von Israel
betriebenen Politik entgegenstellen und alle politischen und
gesellschaftlichen Kräfte mobilisieren, um ihre Rechte, ihr Land und die
dort lebenden Menschen zu verteidigen. Ziel des gerechten und legitimen
Kampfes des palästinensischen Volkes ist die Beendigung der Besatzung,
die Verwirklichung der Selbstbestimmung und der Staatsgründung sowie die
Lösung der Flüchtlingsfrage auf der Grundlage der international gültigen
Beschlüsse.
In diesem Zusammenhang begrüßten die Mitglieder des Zentralrates die
Teilnahme von Vertretern der „Hamas" und des „Dschihad" an den
Ratssitzungen. Sie bekräftigten, daß diese Initiative ein deutliches
Signal für die Einheit des palästinensischen Volkes angesichts der
schwierigen Situation darstellt und daß man vergeblich auf seine
Spaltung gesetzt hat.
Der Rat stimmte darin überein, daß das palästinensische Volk sein klares
Bekenntnis zum Frieden, den alle Staaten der Welt unterstützten, und der
als eine der Säulen der regionalen und internationalen Stabilität
angesehen wird, nicht rückgängig machen wird.
(...)
Deshalb fordert der Zentralrat die internationale Gemeinschaft, die UNO
und insbesondere die Staaten, die die Abkommen mitgetragen und sie
unterzeichnet haben, auf, darauf hinzuarbeiten, Israel zur Erfüllung
seiner ihm zugewiesenen Verpflichtungen gemäß den zwischen der
israelischen Regierung und der Palästinensischen Befreiungsorganisation
abgeschlossenen Verträgen zu zwingen. Dies führe zur Umsetzung der
Beschlüsse 242 und 338 des Sicherheitsrates und aller übrigen
entsprechenden rechtmäßigen Beschlüsse.
Am Ende der dreitägigen Sitzungen beschloß der Rat Folgendes:
1. Der Zentralrat wird seine gegenwärtigen Zusammenkünfte fortführen bis
es zu der Einberufung einer Vollversammlung im Juni diesen Jahres kommt.
2. Die erforderlichen Maßnahmen zur Vervollständigung der Strukturen und
Institutionen des Staates und zur Festigung seiner Souveränität müssen
vorangetrieben werden. Dies soll durch die Bildung von
Arbeitsausschüssen, die den Sonderausschuß für den Entwurf einer
Verfassung einschliessen, geschehen. In diesem Zusammenhang begrüßt der
Rat die positive Antwort des Generalsekretärs der Liga der arabischen
Staaten, Dr. Ismet Abd Almadjid, auf das palästinensische Gesuch, ein
arabisches Oberkomitee unter seinem Vorsitz einzurichten, welches bei
der Ausarbeitung der Verfassung behilflich sein soll.
3. Der Zentralrat beauftragt das Exekutivkomitee der PLO, die
Stellungnahmen der Geberländer eingehend zu studieren und mit ihnen
hinsichtlich der Verwirklichung der übergeordneten Interessen des
palästinensischen Volkes zusammenzuarbeiten.
4. Der Zentralrat betont die zentrale Bedeutung der Stadt Jerusalem und
hebt hervor, daß alle Maßnahmen und Anordnungen, die Israel als
Besatzungsmacht in Jerusalem und anderswo unternahm und noch unternimmt,
Null und Nichtig und illegal sind. Sie müssen eingestellt und ihre
Folgen rückgängig gemacht werden. In diesem Zusammenhang unterstreicht
der Zentralrat die betreffenden UN-Resolutionen und würdigt die jüngste
Stellungnahme der EU zu Jerusalem. Ebenso begrüßt er die unverrückbare
Position der arabischen, islamischen und der blockfreien Staaten zu
Jerusalem.
5. Der Zentralrat ruft das gesamte palästinensische Volk auf, der
Siedlungspolitik, dem Bodenraub, den Häusersprengungen, dem Bau von
Umgehungsstraßen und den in Jerusalem wie in allen anderen
palästinensischen Gebieten stattfindenden rassistischen
Judaisierungsmaßnahmen mit aller Energie entgegenzutreten. Der Rat
bekräftigt erneut, gestützt auf die Beschlüsse der Vollversammlung und
des Sicherheitsrates, die Illegalität und Ungültigkeit dieser agressiven
Politik. Er beauftragt das Exekutivkomitee der PLO, angesichts dieser
Gefahr die nötigen Gegenmaßnahmen einzuleiten. In diesem Zusammenhang
begrüßt der Zentralrat die für den 25. Juli 1999 angesetzte Konferenz
der Unterzeichner der 4. Genfer Konvention. Er appelliert an die
Konferenz, die in der Konvention beschlossenen Massnahmen zu ergreifen,
um Israel zur Umsetzung der Konvention in den besetzten
palästinensischen Gebieten zu zwingen.
6. Der Zentralrat begrüßt die Standhaftigkeit unserer gefangenen und
verhafteten Helden in den Gefängnissen der Besatzung. Er bekräftigt die
Absicht, sie zu befreien und ihrem Leiden ein Ende zu setzen.
7. Der Zentralrat unterstreicht die Notwendigkeit, den weiteren Aufbau des
Landes, die Verankerung der Rechtsstaatlichkeit, den
Demokratisierungsprozeß und die Institutionen der Zivilgesellschaft zu
unterstützen
Der Zentralrat begrüßt die Standhaftigkeit unseres großartigen Volkes, mit
der es sich um seine nationale Führung schart. Er ruft zu noch größerer
Wachsamkeit und Bereitschaft in diesen geschichtlichen Augenblicken der
Verlaufs des Kampfes unseres Volkes auf. Er bekräfigt mit vollstem
Vertrauen, daß der Anbruch der Morgenröte und der Sieg kommen werden.
Im Namen Gottes des Allerbarmers
Beschlüsse der 20. Sitzungsperiode des
Palästinensischen Nationalrates
PNR 23. - 27. September, Algier
1. Die Friedenskonferenz muß auf der
internationalen Legalität und ihren Beschlüsse, einschließlich der
Sicherheitsratsresolutionen 242 und 338, basieren und sich ihrer
Umsetzung verpflichten, die den umfassenden Rückzug aus den arabischen
und palästinensischen besetzten Gebieten, einschließlich der heiligen
Stadt Jerusalem, festlegen. Das Prinzip ,,Land gegen Frieden" und die
nationalen und politischen Rechte des palästinensischen Volkes müssen
verwirklicht werden.
2. Jerusalem muß als untrennbarer Teil des besetzten palästinensischen
Boden betrachtet werden und für Jerusalem gilt, was für die übrigen
besetzten Gebiete gemäß der Resolutionen des Sicherheitsrates und der
UNO auch gilt.
3. Die Einstellung der Besiedlung der besetzten Gebiete einschließlich
Jerusalem ist unverzichtbare Notwendigkeit für den Beginn des
Friedensprozesses. Es müssen auch internationale Garantien für die
Beendigung der Besiedlung gegeben werden.
4. Die PLO hat als einzig legitime Vertreterin des palästinensischen
Volkes das Recht, die palästinensische Delegation aus Persönlichkeiten
von innerhalb und außerhalb der Heimat, einschließlich Jerusalem, zu
bilden. Sie bestimmt die Art der Teilnahme am Friedensprozeß auf
gleichberechtigter Grundlage; ihre Zuständigkeit in diesem Bereich wird
damit unterstrichen.
5. Die arabischen Positionen müssen koordiniert werden, um die
Verwirklichung einer umfassenden Lösung und den Ausschluß separater
Lösungen entsprechend den Beschlüssen der arabischen Gipfelkonferenzen
zu garantieren.
6. Der Zusammenhang aller Lösungsetappen muß garantiert werden bis zur
Erreichung der endgültigen umfassenden Lösung, entsprechend den
Beschlüsse der internationalen Legalität.
Ausgehend von diesen Grundlagen und Prinzipien verfolgt die PLO in den
Friedensbemühungen die Verwirklichung folgender Ziele:
1. Absicherung des Rechts des palästinensischen Volkes auf
Selbstbestimmung und nationale Unabhängigkeit
2. Vollständiger israelischer Rückzug aus den 1967 besetzten
palästinensischen und arabischen Gebieten, einschließlich der heiligen
Stadt Jerusalem
3. Lösung der Frage der palästinensischen Flüchtlinge, die gewaltsam und
unter Anwendung von Zwang aus ihrer Heimat vertrieben wurden gemäß den
UN-Resolutionen, insbesondere der Resolution 194 der Vollversammlung der
Vereinten Nationen
4. Gewährleistung des Rechts unseres Volkes auf Souveränität über sein
Land, sein Wasser, seine natürlichen Ressourcen und alle politischen und
wirtschaftlichen Angelegenheiten im Rahmen jeglicher
Übergangsvereinbarung
5. Gewährleistung internationalen Schutzes für das palästinensische Volk
als Vorstufe für die Ausübung seines Rechtes auf Selbstbestimmung
6. Gewährleistung umfassender Garantien für die Auflösung der bestehenden
Siedlungen, da diese gemäß den Resolutionen der internationalen
Legalität - einschließlich der Sicherheitsratsresolution 465 - illegal
sind.
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