Anklagevertretung ersucht das Gericht um neue
Anhörung zum Film "Dschenin, Dschenin"
Auszüge aus einem Nachrichtenartikel von Yuval
Yoaz, Ha'aretz, 27.11.2003
Übersetzung Daniela Marcus
Die Anklagevertretung hat den Obersten
Gerichtshof gebeten, eine neue Diskussion über den Film "Dschenin,
Dschenin" abzuhalten, nachdem vor zwei Wochen das Urteil gesprochen
worden war, die kontroverse Dokumentation dürfe gezeigt werden.
In einem normalerweise unüblichen Schritt
unterschrieben Staatsanwalt Elyakim Rubinstein und
Anklagevertreterin Edna Arbel den Antrag.
In diesem neuen Antrag schließt sich der Staat
einer Bitte von Familien, deren Söhne bei Gefechten im April 2002 im
Flüchtlingslager von Dschenin getötet worden waren, an, eine erneute
Anhörung zuzulassen.
Wenn der Oberste Gerichtshof den Antrag
akzeptiert, wird die Anhörung vor einem erweiterten Richterausschuss
stattfinden.(...)
Die Anklagevertretung behauptet, es gäbe trotz des
Richterspruches mehrere Gründe für eine neue Anhörung. Gemäß der
Anklagevertretung setzt sich der Richterspruch über die Macht des
Komitees der Filmzensur, das seine Autorität von einem Gesetz
erhält, das die Freilassung und Aufführung von Filmen regelt,
hinweg.
Die Anklagevertretung behauptet auch, dass der
Richterspruch entgegen einer früheren Entscheidung des Obersten
Gerichtshofes stehe und dass er "die Hetze des Films und die
Delegitimisierung des Staates Israel in der Öffentlichkeit, oder
einem Teil von ihr, ignoriert".
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07-12-2003 |