Palästina in der Phase der britischen Mandatsherrschaft 1918/22 bis
1939
Teil 1:
Jüdisch-arabischer Antagonismus in Palästina in den ersten Jahren
nach dem Ende der osmanischen Herrschaft
Von Daniel L.
Schikora
In dem vorliegenden Artikel soll zunächst untersucht werden,
inwieweit infolge der Niederlage des Osmanischen Reiches im Oktober
1918 die territorial-politischen Neuordnungsbestrebungen der
Ententemächte, insbesondere Großbritanniens, in Bezug auf die bis in
den Ersten Weltkrieg hinein unter osmanischer Hoheit stehenden
Territorien Vorderasiens politische Konstellationen schufen, die
eine Verschärfung des Antagonismus zionistischer und
arabisch-nationalistischer Ambitionen eines nation building
begünstigten.
Sodann ist –
als konstituierendes Element eines Dekolonialisierungsprozesses, der
durch den britischen Rückzug aus Palästina im Mai 1948 seinen
Abschluss fand – auf die Herausbildung konkurrierender
national-emanzipatorischer arabischer und jüdischer Organisationen
und Institutionen in den ersten zwei Dekaden nach der Einrichtung
einer britischen Mandatsmacht in Palästina einzugehen. Das auch in
den Gesellschaften verschiedener EU-Mitgliedstaaten oftmals auf
mangelndes Verständnis stoßende Bedürfnis der israelischen Republik,
ihr Recht auf Selbstverteidigung notfalls auch unter Einbeziehung
militärischer Mittel und von auswärtiger Einflussnahme
unbeeinträchtigt wahrzunehmen, lässt sich nicht zuletzt auch auf
eine historische Erfahrung der gewalttätigen Konfrontation mit dem
Vormachtanspruch des arabischen Nationalismus in im gesamten
Palästina zurückführen, die bis in die Jahrzehnte vor der
Konstituierung Israels (14.5.1948) zurückreicht.
(So tauchte
die propagandistische Identifikation der nichtjüdischen
Araber und Nicht-Araber Palästinas mit dem "palästinensischen" Volk
bereits vor der britischen Eroberung Palästinas – in der ersten
Dekade des 20. Jahrhunderts – auf. Nach der israelischen
Staatsgründung zielte diese Identifikation auf eine Brandmarkung des
in dem Territorium des erloschenen britischen Mandats Palästina
konstituierten Israel als eines "rassistischen Kolonialstaates" und
somit auf eine internationale Anerkennung der antiisraelischen
Vernichtungsproklamationen der 1964 ins Leben gerufenen PLO.)
Um die
Prozesse, die das Ringen zweier Nationalbestrebungen um die
Gesamtheit Palästinas politisch und historisch wirkungsmächtig
werden ließen, zu erfassen, erscheint es hinsichtlich der
Zwischenkriegsperiode als unumgänglich, die Korrelationen der
politischen Handlungen eines Protagonisten des Panislamismus, wie
des Großmufti von Jerusalem, einerseits und der Herausbildung eines
radikal-nationalistischen "Revisionismus" innerhalb der
zionistischen Bestrebungen andererseits in den Blick zu nehmen.
Schließlich verdient die ambivalente politische Haltung der
britischen Mandatsmacht gegenüber der jüdischen Gemeinschaft
Palästinas und deren Streben nach republikanisch-demokratischer
Souveränität eine eingehendere Erörterung.
Die britisch-französische
Aufteilung der Territorien des Osmanischen Reiches nach dessen
Kapitulation
Gegenüber dem
Deutschen Reich, der österreichisch-ungarischen Doppelmonarchie und
dem Osmanischen Reich beriefen sich London und Paris während des I.
Weltkrieges, um ihre Neuordnungsbestrebungen auf Kosten dieser
Mächte zu legitimieren, auf das Postulat eines als universal
propagierten Selbstbestimmungsrechtes der Nationen. Hierbei wurden
gerne das Schicksal der unter "Fremdherrschaft" befindlichen Polen
und Tschechen sowie die jungtürkischen Armenier-Massaker als Beleg
für den prinzipiell despotischen und friedensunfähigen Charakter der
Mittelmächte angeführt. Tatsächlich zeigte sich der Wille der
Diplomatie Großbritanniens und Frankreichs, nach der Kapitulation
des Osmanischen Reiches (30.10.1918) dessen Territorien einer
Neuordnung zu unterwerfen, in der Aufteilung des osmanischen
Reichsgebiets unter britische und französische Kolonialherrschaft.
Einer solchen Kolonialherrschaft wurde im Juni 1919 durch Art. 22
des Völkerbundvertrags der Status eines verpflichtenden
Instrumentariums einer internationalen Rechtsordnung zugesprochen:
"Auf die
Kolonien und Gebiete, die infolge des Krieges aufgehört haben, unter
der Souveränität der Staaten zu stehen, die sie vorher beherrschten,
und die von solchen Völkern bewohnt sind, die noch nicht imstande
sind, sich unter den besonders schwierigen Bedingungen der heutigen
Welt selbst zu leiten, finden die nachstehenden Grundsätze
Anwendung: Das Wohlergehen und die Entwicklung dieser Völker bilden
eine heilige Aufgabe der Zivilisation, und es ist geboten, in die
gegenwärtige Satzung Bürgschaften für die Erfüllung dieser Aufgabe
aufzunehmen. Der beste Weg, diesen Grundsatz durch die Tat zu
verwirklichen, ist die Übertragung der Vormundschaft über diese
Völker an die fortgeschrittenen Nationen." (1)
Die Politik
einer Substituierung der osmanischen Hoheit durch eine de facto
koloniale Hoheit westeuropäischer Imperialmächte stand
allerdings nicht nur in einem unübersehbaren Widerspruch zu dem auch
in den durch US-Präsident Wilson am 8.1.1918
verkündeten "Vierzehn Punkten" postulierten nationalen
Selbstbestimmungsrecht, sondern musste auch in Anbetracht der
konkreten Versprechungen Londons an die nationalistische Bewegung
der Araber als Affront aufgefasst werden: Dem Sherifen Hussein
Ibn Ali, dem Wortführer eines panarabischen, gegen die
Hoheitsansprüche des Osmanischen Reiches gerichteten Nationalismus,
war 1916, als Gegenleistung für seine Bereitschaft zur militärischen
Kooperation gegen die Osmanen, von der Seite Großbritanniens die
Unterstützung seines Anliegens, einen selbständigen arabischen Staat
ins Leben zu rufen, zugesichert worden. Das Hoheitsgebiet dieses
künftigen Staates sollte Syrien sowie die arabische Halbinsel
umfassen. (2) Im September 1918 hatte der
britische General Allenby in Kooperation mit den (pan-)arabischen
Nationalisten Syrien erobern können.
Ungeachtet
seiner im McMahon-Hussein-Abkommen festgelegten
Verpflichtungen gegenüber den Arabern war Großbritannien mit
Frankreich übereingekommen, die Interessenssphären der jeweils
anderen Kolonialmacht in der Region zu respektieren (Sykes-Picot-Geheimabkommen
vom Mai 1916). In diesem Kontext erkannte London den französischen
Anspruch auf Syrien an und konterkarierte somit die mit den
arabischen Nationalisten getroffene Vereinbarung, die Konstituierung
einer arabischen Hoheitsmacht auf diesem Territorium zu garantieren.
Durch die Veröffentlichung der alliierten Geheimabkommen des I.
Weltkrieges, unter ihnen das Sykes-Picot-Abkommen, vermochten die
Bolschewisten nicht nur einen radikalen Bruch des revolutionären
Sowjetrussland mit der expansionistischen Ausrichtung der
Türkei-Politik des russischen Kaiserreiches zu demonstrieren, als
dessen Endziel eine russische Herrschaft über Konstantinopel
propagiert worden war und das sich an der interalliierten
Geheimdiplomatie beteiligt hatte. Vielmehr gelang es ihnen auch, das
Ansehen Großbritanniens als eines Treuhänders arabischer
Emanzipationsbestrebungen in hohem Maße zu beeinträchtigen. Neben
dem Sykes-Picot-Abkommen konnten die Führer des panarabischen
Nationalismus auch die am 2.11.1917 abgegebene Erklärung des
britischen Außenministers Balfour, Großbritannien werde sich
für eine jüdische "nationale Heimstätte" in Palästina einsetzen,
kaum anders denn als Ausdruck einer gegen arabische und muslimische
Interessen gerichteten imperialen Hegemonialpolitik begreifen: In
der Logik einer auch auf theologische Legitimationsmuster
zurückgreifenden nationalistischen Emanzipationsideologie wurden
auch Palästina und damit Jerusalem als integraler Bestandteil eines
unabhängigen arabischen Gemeinwesens in der Tradition des Kalifats
betrachtet.
Gleichwohl
erklärte sich Sherif Husseins Sohn, Emir Feisal, dazu bereit,
die Hoheitsansprüche zionistischer Verbände prinzipiell zu
akzeptieren und für den Fall der Verwirklichung einer staatlichen
Unabhängigkeit der Araber Palästina der jüdischen Gemeinschaft, dem
Jishuv, zu überlassen (Feisal-Weizmann-Abkommen). (3)
Die durch diese Vereinbarung, die von der arabischen und der
zionistischen Delegation auf der Pariser Friedenskonferenz im Januar
1919 getroffen wurde, nahegelegte Option eines Zusammengehens von
Zionisten und arabischen Nationalisten zum Zwecke einer Überwindung
der (direkten) Kolonialherrschaft über die Region wurde freilich
Makulatur, als London und Paris auf der Konferenz von San Remo
(24.4.1920) – wie bereits während des I. Weltkrieges ausgehandelt –
Syrien, Mesopotamien (Irak) und Palästina unter sich aufteilten. Die
arabischen Nationalisten konnten nun (gemäß dem Rechtsgrundsatz der
clausula rebus sic stantibus), selbst wenn sie die
völkerrechtliche Repräsentation der Araber durch Feisals Delegation
prinzipiell anerkennen mochten, das in dem Abkommen zwischen Feisal
und Chaim Weizmann, dem Präsidenten der Zionistischen
Föderation in England, dokumentierte Zugeständnis an zionistische
Ansprüche als obsolet betrachten.
Während Syrien
(einschließlich des Libanon) unter französischer und der Irak unter
britischer Ägide den privilegierten Status sogenannter A-Mandate
erhielten, (4) sah die britische
Mandatsmacht in Palästina, dessen Territorium Großbritannien neben
dem des Irak bereits durch das britisch-französische
Sykes-Picot-Abkommen zugesprochen worden war, angesichts der
konkurrierenden Selbstbestimmungs- und Hoheitsansprüche der
arabischen Mehrheitsbevölkerung einerseits und des Neuen Jishuv,
der Gemeinschaft der ab 1882 eingewanderten Juden aus der Diaspora,
andererseits zu einer restriktiveren Haltung gegenüber
Entkolonialisierungstendenzen sich genötigt. Gerade das primär
instrumentelle Verhältnis der Londoner Diplomatie zu den
national-emanzipatorischen Anliegen der Zionisten wie der arabischen
Nationalisten, wie es auch in den vagen Formulierungen der
Balfour-Erklärung (5) zum Ausdruck
kommt, und die mangelnde Identifikation mit den Interessen einer der
künftigen Konfliktparteien verliehen Großbritannien also eine
gewisse "Legitimation" für eine Politik der längerfristigen
Verweigerung von Autonomie- oder gar Souveränitätsrechten gegenüber
den nationalen Gemeinschaften im Mandatsgebiet Palästina. Freilich
hatte Großbritannien bereits
vor der offiziellen Erklärung des Mandats durch den Völkerbund
(1922) 80 v. H. dieses Territoriums Abdullah, dem dritten
Sohn des Sherifen Hussein, als Königreich "Jordanien" überlassen.
Durch dieses Zugeständnis suchten die Briten die arabischen
Nationalisten, welche über das britische Einverständnis mit der
französischen Kolonialpolitik gegenüber Syrien (dem die
Unabhängigkeit verweigert und dessen Territorium auf Kosten eines
"Groß-Libanon" verkleinert worden war) aufgebracht waren, zu
beschwichtigen.
Politische Mobilisierung und
Organisation der arabischen und der jüdischen Bevölkerung Palästinas
unter britischem Mandat
Noch im
November 1918 wurde durch eine britisch-französische Erklärung das
Recht der Araber auf Unabhängigkeit, wie es bereits im
McMahon-Brief vom 18.11.1915 seitens Londons postuliert worden
war, bekräftigt. Die Tatsache, dass diese Erklärung auch in
Jerusalem veröffentlicht wurde, verstanden die politisch
organisierten Araber Palästinas als Hinweis auf eine Bereitschaft
Großbritanniens und Frankreichs, die arabischen
Unabhängigkeitsbestrebungen auch im Hinblick auf arabische
Hoheitsansprüche in Palästina zu fördern. Der arabische Protest
gegen das zionistische Projekt einer "jüdischen Heimstätte" in
Palästina mündete in der Konstituierung der
"Islamisch-Christlichen Vereinigung". Die in dieser Vereinigung
organisierten arabischen Nationalisten ließen sich auch von der
Konzessionsbereitschaft Feisals auf der Pariser Konferenz nicht
davon abbringen, die Unterstützung der Bestrebungen Feisals, die
arabische Einheit in Gestalt eines unabhängigen arabischen Staates
zu verwirklichen, mit der konkreten Forderung nach einer
Inkorporation "Süd-Syriens" (= Palästinas) in ein unabhängiges
Syrien zu verknüpfen.
Gleichzeitig
verschärften radikal-nationalistische Jugendverbände, wie Nadi
al-Arabi ("Arabischer Club"), ihre antizionistische Propaganda,
deren Auswirkungen sich in gewalttätigen Angriffen auf Juden
zwischen 1918 und 1922 manifestierten. Diese Attacken auf Leben und
Eigentum der jüdischen Immigranten wurden antikolonialistisch, aber
auch antisozialistisch begründet: Die aus Europa eingewanderten
Juden, die bestrebt waren, ein selbständiges Gemeinwesen in einem
eigenen Territorium in Palästina ins Leben zu rufen, wurden als
"Agenten" der Kolonialmacht Großbritannien denunziert, welche sich
in der Balfour-Erklärung zionistische Zielsetzungen scheinbar zu
eigen gemacht hatte. Gleichzeitig galten sie, insbesondere die
Einwanderer der dritten Alija (6),
die zwischen 1919 und 1923 ihre russische Heimat verließen, als
sozialistische oder kommunistische Aktivisten, denen vorgeworfen
wurde, traditionale Autoritäten grundsätzlich in Frage zu stellen
und eine umfassende gesellschaftliche Umwälzung organisieren zu
wollen. Als signifikant für die Intransingenz der radikalen
arabischen Nationalisten, kann die Berufung der antizionistischen
Demonstranten des Jahres 1920 auf das Rechtsverständnis des
traditionellen Islam im Hinblick auf die Rechtlosigkeit der als
Schutzbefohlene (dhimmis) bloß geduldeten jüdischen Minorität
betrachtet werden:
"Palästina ist
unser Land und die Juden sind unsere Hunde". (7)
Die
arabisch-nationalistischen Demonstranten waren demnach nicht einmal
bereit, den jüdischen Einwanderern den Status gleichberechtigter
Bürger in einem multiethnischen, multireligiösen, säkularen
Gemeinwesen zuzugestehen, wie es von antizionistischen
Intellektuellen in Palästina, aber auch in Europa und Nordamerika
postuliert wurde.
Nachdem die
Option der Konstituierung eines syrischen Staates unter Einschluss
Palästinas in Anbetracht der Ergebnisse der Konferenz von San Remo
ad acta gelegt werden musste, wurde in Teilen der arabischen
Elite Palästinas die bisherige Bereitschaft, im Interesse der
Verwirklichung arabischer Unabhängigkeit mit London zu kooperieren,
in Frage gestellt. So richteten sich bereits die Gewalttaten
arabischer Nationalisten im Frühjahr 1920 nicht nur gegen jüdische
Zivilisten – so gegen Angehörige von Kibbutzim am See Genezareth –,
sondern auch gegen die britische Mandatsmacht. Diese betrachtete es
ihrerseits als Notwendigkeit, nicht nur die
arabisch-nationalistischen Bestrebungen in Palästina durch Förderung
von Konkurrenzverhältnissen zu schwächen, (8)
sondern auch die gesamte arabisch-palästinensische Elite durch
demonstrative Nachsicht gegenüber jenen, die den militanten
Antizionismus und die arabisch-nationalistische Gegnerschaft zu der
britischen Kolonialmacht repräsentierten, zu beschwichtigen. So
wurde Amin al Husseini, der als Begründer und Führer des
"Arabischen Clubs" von den Briten für die antijüdischen
Ausschreitungen in Jerusalem verantwortlich gemacht und zu 15 Jahren
Haft verurteilt worden war, im Januar 1922 zum Präsidenten des
Obersten Muslimrates gewählt und von der Mandatsmacht als
"Großmufti" anerkannt.
Unter dem
Eindruck der antizionistischen Proklamationen einer organisierten
nationalistischen Bewegung, die im Namen der – nichtjüdischen –
Bevölkerungsmehrheit im Mandatsgebiet aufzutreten beanspruchte, und
der Gewaltexzesse gegen Angehörige des Jishuv gründete sich mit der
Hagana eine jüdische Selbstverteidigungsorganisation. Als
entscheidendes Moment der Institutionalisierung eines zionistischen
Nationalismus, der – auch angesichts der unversöhnlichen Haltung der
arabischen Nationalbestrebungen – in dem Aufbau einer auch in der
Sphäre der Ökonomie autonomen jüdischen Gesellschaft eine
conditio sine qua non der Verwirklichung einer jüdischen
Heimstätte in Gestalt einer unabhängigen Republik sah, kann die
Konstituierung der zionistischen Gewerkschaft
Histadrut angesehen werden. Diese trat – entgegen den Interessen
auch einzelner jüdischer Landbesitzer und Unternehmer – energisch
für eine Substituierung arabischer durch jüdische Arbeitskräfte ein
und wurde in diesem Anliegen einer "Nationalisierung" der Wirtschaft
Palästinas im Interesse einer Autonomie des Jishuv von der
sozialistischen Mapai-Partei unterstützt. Das Postulat der
(jüdisch-)nationalen Emanzipation in allen Sphären der
Gesellschaft trug allerdings wesentlich zu einer dauerhaften
ethnischen Segregation zwischen den Bevölkerungen des
Mandatsgebietes Palästina bei, deren Konsequenzen sich später in dem
prekären gesellschaftlichen und rechtlichen Status der
arabischstämmigen Minorität im 1948 konstituierten jüdischen
Nationalstaat zeigen sollten.
Daniel Leon Schikora, 1977 in München geboren, 1999-2002
B.A.-Studium der Geschichte und der
Staatswissenschaften/Sozialwissenschaft an der Universität Erfurt,
Erwerb des B.A. im Herbst 2002, anschließend M.A.-Studium der
Geschichte.
Dieser Artikel erschien im Magazin "CAMPO de Criptana", Heft 5, I
Quartal 2004.
Teil 2:
Zionistische
Reaktionen auf arabischen Nationalismus und britische
Kolonialpolitik von der vierten Alija bis zum Eintritt
Großbritanniens in den Zweiten Weltkrieg (1924-1939)
Anmerkungen:
(1)
Zit. nach Krämer, Gudrun: Geschichte Palästinas. Von
der osmanischen Eroberung bis zur Gründung des Staates Israel.
München 2002, 195-6.
(2)
Vgl. Herz, Dietmar – Steets, Julia: Palästina. Gaza und Westbank.
Geschichte, Politik, Kultur. München 2001, 27.
(3)
Vgl. ebd., 27.
(4)
Die Einrichtung von A-Mandaten erfolgte in Territorien, deren
Bevölkerungen zu den Gemeinschaften gezählt wurden, welche
"einen Stand der Entwicklung erreicht [hätten], an dem ihre
Existenz als unabhängige Nationen vorläufig und unter der Bedingung
anerkannt werden kann, daß sie von einer Mandatsmacht
administrativen Rat und Unterstützung bis zu dem Zeitpunkt erhalten,
zu dem sie auf eigenen Füßen stehen können". Zit. nach Krämer,
a. a. O., 196.
(5)
So verpflichtete sich die britische Regierung gegenüber der
Zionistischen Föderation lediglich dazu, "ihr Bestes [zu] tun, um
das Erreichen dieses Zieles [der Errichtung einer nationalen
Heimstätte in Palästina für das Jüdische Volk, D. S.] zu
erleichtern". Diese Verpflichtung wurde relativiert durch die
Betonung der Unantastbarkeit sowohl der "Bürgerrechte und religiösen
Rechte der in Palästina lebenden nicht-jüdischen Bevölkerung" als
auch der Rechte und des politischen Status der außerhalb Palästinas
lebenden Juden. Zit. nach Schreiber, Friedrich – Wolffsohn, Michael:
Nahost. Geschichte und Struktur des Konflikts. Opladen 1996, 29.
(6)
Diente der Begriff "Alija" (= Aufstieg) ursprünglich der Bezeichnung
der Pilgerfahrten zu den heiligen Stätten, so wurde dieser Begriff
unter dem Einfluß des Zionismus zu einer Bezeichnung für die
Einwanderungswellen von Juden aus der Diaspora in das unter
osmanischer resp. britischer Ägide stehende Palästina. Vgl. Herz –
Steets, a. a. O., 28.
(7)
Zit. nach Schreiber – Wolffsohn, a. a. O., 59.
(8)
In diesem Sinne wurde zeitweilig die Familie An-Naschaschibi
gefördert, um den Einfluß des Al-Husseini-Clans, dem der 1920
abgesetzte Bürgermeister von Jerusalem angehörte, zurückzudrängen.
hagalil.com
09-05-2004 |