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Palästina in der Phase der britischen Mandatsherrschaft 1918/22 bis 1939

Teil 1: Jüdisch-arabischer Antagonismus in Palästina in den ersten Jahren nach dem Ende der osmanischen Herrschaft

Von Daniel L. Schikora

In dem vorliegenden Artikel soll zunächst untersucht werden, inwieweit infolge der Niederlage des Osmanischen Reiches im Oktober 1918 die territorial-politischen Neuordnungsbestrebungen der Ententemächte, insbesondere Großbritanniens, in Bezug auf die bis in den Ersten Weltkrieg hinein unter osmanischer Hoheit stehenden Territorien Vorderasiens politische Konstellationen schufen, die eine Verschärfung des Antagonismus zionistischer und arabisch-nationalistischer Ambitionen eines nation building begünstigten.

Sodann ist – als konstituierendes Element eines Dekolonialisierungsprozesses, der durch den britischen Rückzug aus Palästina im Mai 1948 seinen Abschluss fand – auf die Herausbildung konkurrierender national-emanzipatorischer arabischer und jüdischer Organisationen und Institutionen in den ersten zwei Dekaden nach der Einrichtung einer britischen Mandatsmacht in Palästina einzugehen. Das auch in den Gesellschaften verschiedener EU-Mitgliedstaaten oftmals auf mangelndes Verständnis stoßende Bedürfnis der israelischen Republik, ihr Recht auf Selbstverteidigung notfalls auch unter Einbeziehung militärischer Mittel und von auswärtiger Einflussnahme unbeeinträchtigt wahrzunehmen, lässt sich nicht zuletzt auch auf eine historische Erfahrung der gewalttätigen Konfrontation mit dem Vormachtanspruch des arabischen Nationalismus in im gesamten Palästina zurückführen, die bis in die Jahrzehnte vor der Konstituierung Israels (14.5.1948) zurückreicht.

(So tauchte die propagandistische Identifikation der nichtjüdischen Araber und Nicht-Araber Palästinas mit dem "palästinensischen" Volk bereits vor der britischen Eroberung Palästinas – in der ersten Dekade des 20. Jahrhunderts – auf. Nach der israelischen Staatsgründung zielte diese Identifikation auf eine Brandmarkung des in dem Territorium des erloschenen britischen Mandats Palästina konstituierten Israel als eines "rassistischen Kolonialstaates" und somit auf eine internationale Anerkennung der antiisraelischen Vernichtungsproklamationen der 1964 ins Leben gerufenen PLO.)

Um die Prozesse, die das Ringen zweier Nationalbestrebungen um die Gesamtheit Palästinas politisch und historisch wirkungsmächtig werden ließen, zu erfassen, erscheint es hinsichtlich der Zwischenkriegsperiode als unumgänglich, die Korrelationen der politischen Handlungen eines Protagonisten des Panislamismus, wie des Großmufti von Jerusalem, einerseits und der Herausbildung eines radikal-nationalistischen "Revisionismus" innerhalb der zionistischen Bestrebungen andererseits in den Blick zu nehmen. Schließlich verdient die ambivalente politische Haltung der britischen Mandatsmacht gegenüber der jüdischen Gemeinschaft Palästinas und deren Streben nach republikanisch-demokratischer Souveränität eine eingehendere Erörterung.

Die britisch-französische Aufteilung der Territorien des Osmanischen Reiches nach dessen Kapitulation

Gegenüber dem Deutschen Reich, der österreichisch-ungarischen Doppelmonarchie und dem Osmanischen Reich beriefen sich London und Paris während des I. Weltkrieges, um ihre Neuordnungsbestrebungen auf Kosten dieser Mächte zu legitimieren, auf das Postulat eines als universal propagierten Selbstbestimmungsrechtes der Nationen. Hierbei wurden gerne das Schicksal der unter "Fremdherrschaft" befindlichen Polen und Tschechen sowie die jungtürkischen Armenier-Massaker als Beleg für den prinzipiell despotischen und friedensunfähigen Charakter der Mittelmächte angeführt. Tatsächlich zeigte sich der Wille der Diplomatie Großbritanniens und Frankreichs, nach der Kapitulation des Osmanischen Reiches (30.10.1918) dessen Territorien einer Neuordnung zu unterwerfen, in der Aufteilung des osmanischen Reichsgebiets unter britische und französische Kolonialherrschaft. Einer solchen Kolonialherrschaft wurde im Juni 1919 durch Art. 22 des Völkerbundvertrags der Status eines verpflichtenden Instrumentariums einer internationalen Rechtsordnung zugesprochen:

"Auf die Kolonien und Gebiete, die infolge des Krieges aufgehört haben, unter der Souveränität der Staaten zu stehen, die sie vorher beherrschten, und die von solchen Völkern bewohnt sind, die noch nicht imstande sind, sich unter den besonders schwierigen Bedingungen der heutigen Welt selbst zu leiten, finden die nachstehenden Grundsätze Anwendung: Das Wohlergehen und die Entwicklung dieser Völker bilden eine heilige Aufgabe der Zivilisation, und es ist geboten, in die gegenwärtige Satzung Bürgschaften für die Erfüllung dieser Aufgabe aufzunehmen. Der beste Weg, diesen Grundsatz durch die Tat zu verwirklichen, ist die Übertragung der Vormundschaft über diese Völker an die fortgeschrittenen Nationen." (1)

Die Politik einer Substituierung der osmanischen Hoheit durch eine de facto koloniale Hoheit westeuropäischer Imperialmächte stand allerdings nicht nur in einem unübersehbaren Widerspruch zu dem auch in den durch  US-Präsident Wilson am 8.1.1918 verkündeten "Vierzehn Punkten" postulierten nationalen Selbstbestimmungsrecht, sondern musste auch in Anbetracht der konkreten Versprechungen Londons an die nationalistische Bewegung der Araber als Affront aufgefasst werden: Dem Sherifen Hussein Ibn Ali, dem Wortführer eines panarabischen, gegen die Hoheitsansprüche des Osmanischen Reiches gerichteten Nationalismus, war 1916, als Gegenleistung für seine Bereitschaft zur militärischen Kooperation gegen die Osmanen, von der Seite Großbritanniens die Unterstützung seines Anliegens, einen selbständigen arabischen Staat ins Leben zu rufen, zugesichert worden. Das Hoheitsgebiet dieses künftigen Staates sollte Syrien sowie die arabische Halbinsel umfassen. (2) Im September 1918 hatte der britische General Allenby in Kooperation mit den (pan-)arabischen Nationalisten Syrien erobern können.

Ungeachtet seiner im McMahon-Hussein-Abkommen festgelegten Verpflichtungen gegenüber den Arabern war Großbritannien mit Frankreich übereingekommen, die Interessenssphären der jeweils anderen Kolonialmacht in der Region zu respektieren (Sykes-Picot-Geheimabkommen vom Mai 1916). In diesem Kontext erkannte London den französischen Anspruch auf Syrien an und konterkarierte somit die mit den arabischen Nationalisten getroffene Vereinbarung, die Konstituierung einer arabischen Hoheitsmacht auf diesem Territorium zu garantieren. Durch die Veröffentlichung der alliierten Geheimabkommen des I. Weltkrieges, unter ihnen das Sykes-Picot-Abkommen, vermochten die Bolschewisten nicht nur einen radikalen Bruch des revolutionären Sowjetrussland mit der expansionistischen Ausrichtung der Türkei-Politik des russischen Kaiserreiches zu demonstrieren, als dessen Endziel eine russische Herrschaft über Konstantinopel propagiert worden war und das sich an der interalliierten Geheimdiplomatie beteiligt hatte. Vielmehr gelang es ihnen auch, das Ansehen Großbritanniens als eines Treuhänders arabischer Emanzipationsbestrebungen in hohem Maße zu beeinträchtigen. Neben dem Sykes-Picot-Abkommen konnten die Führer des panarabischen Nationalismus auch die am 2.11.1917 abgegebene Erklärung des britischen Außenministers Balfour, Großbritannien werde sich für eine jüdische "nationale Heimstätte" in Palästina einsetzen, kaum anders denn als Ausdruck einer gegen arabische und muslimische Interessen gerichteten imperialen Hegemonialpolitik begreifen: In der Logik einer auch auf theologische Legitimationsmuster zurückgreifenden nationalistischen Emanzipationsideologie wurden auch Palästina und damit Jerusalem als integraler Bestandteil eines unabhängigen arabischen Gemeinwesens in der Tradition des Kalifats betrachtet.

Gleichwohl erklärte sich Sherif Husseins Sohn, Emir Feisal, dazu bereit, die Hoheitsansprüche zionistischer Verbände prinzipiell zu akzeptieren und für den Fall der Verwirklichung einer staatlichen Unabhängigkeit der Araber Palästina der jüdischen Gemeinschaft, dem Jishuv, zu überlassen (Feisal-Weizmann-Abkommen). (3) Die durch diese Vereinbarung, die von der arabischen und der zionistischen Delegation auf der Pariser Friedenskonferenz im Januar 1919 getroffen wurde, nahegelegte Option eines Zusammengehens von Zionisten und arabischen Nationalisten zum Zwecke einer Überwindung der (direkten) Kolonialherrschaft über die Region wurde freilich Makulatur, als London und Paris auf der Konferenz von San Remo (24.4.1920) – wie bereits während des I. Weltkrieges ausgehandelt – Syrien, Mesopotamien (Irak) und Palästina unter sich aufteilten. Die arabischen Nationalisten konnten nun (gemäß dem Rechtsgrundsatz der clausula rebus sic stantibus), selbst wenn sie die völkerrechtliche Repräsentation der Araber durch Feisals Delegation prinzipiell anerkennen mochten, das in dem Abkommen zwischen Feisal und Chaim Weizmann, dem Präsidenten der Zionistischen Föderation in England, dokumentierte Zugeständnis an zionistische Ansprüche als obsolet betrachten.

Während Syrien (einschließlich des Libanon) unter französischer und der Irak unter britischer Ägide den privilegierten Status sogenannter A-Mandate erhielten, (4) sah die britische Mandatsmacht in Palästina, dessen Territorium Großbritannien neben dem des Irak bereits durch das britisch-französische Sykes-Picot-Abkommen zugesprochen worden war, angesichts der konkurrierenden Selbstbestimmungs- und Hoheitsansprüche der arabischen Mehrheitsbevölkerung einerseits und des Neuen Jishuv, der Gemeinschaft der ab 1882 eingewanderten Juden aus der Diaspora, andererseits zu einer restriktiveren Haltung gegenüber Entkolonialisierungstendenzen sich genötigt. Gerade das primär instrumentelle Verhältnis der Londoner Diplomatie zu den national-emanzipatorischen Anliegen der Zionisten wie der arabischen Nationalisten, wie es auch in den vagen Formulierungen der Balfour-Erklärung (5) zum Ausdruck kommt, und die mangelnde Identifikation mit den Interessen einer der künftigen Konfliktparteien verliehen Großbritannien also eine gewisse "Legitimation" für eine Politik der längerfristigen Verweigerung von Autonomie- oder gar Souveränitätsrechten gegenüber den nationalen Gemeinschaften im Mandatsgebiet Palästina. Freilich hatte Großbritannien bereits vor der offiziellen Erklärung des Mandats durch den Völkerbund (1922) 80 v. H. dieses Territoriums Abdullah, dem dritten Sohn des Sherifen Hussein, als Königreich "Jordanien" überlassen. Durch dieses Zugeständnis suchten die Briten die arabischen Nationalisten, welche über das britische Einverständnis mit der französischen Kolonialpolitik gegenüber Syrien (dem die Unabhängigkeit verweigert und dessen Territorium auf Kosten eines "Groß-Libanon" verkleinert worden war) aufgebracht waren, zu beschwichtigen.

Politische Mobilisierung und Organisation der arabischen und der jüdischen Bevölkerung Palästinas unter britischem Mandat

Noch im November 1918 wurde durch eine britisch-französische Erklärung das Recht der Araber auf Unabhängigkeit, wie es bereits im McMahon-Brief vom 18.11.1915 seitens Londons postuliert worden war, bekräftigt. Die Tatsache, dass diese Erklärung auch in Jerusalem veröffentlicht wurde, verstanden die politisch organisierten Araber Palästinas als Hinweis auf eine Bereitschaft Großbritanniens und Frankreichs, die arabischen Unabhängigkeitsbestrebungen auch im Hinblick auf arabische Hoheitsansprüche in Palästina zu fördern. Der arabische Protest gegen das zionistische Projekt einer "jüdischen Heimstätte" in Palästina mündete in der Konstituierung der "Islamisch-Christlichen Vereinigung". Die in dieser Vereinigung organisierten arabischen Nationalisten ließen sich auch von der Konzessionsbereitschaft Feisals auf der Pariser Konferenz nicht davon abbringen, die Unterstützung der Bestrebungen Feisals, die arabische Einheit in Gestalt eines unabhängigen arabischen Staates zu verwirklichen, mit der konkreten Forderung nach einer Inkorporation "Süd-Syriens" (= Palästinas) in ein unabhängiges Syrien zu verknüpfen.

Gleichzeitig verschärften radikal-nationalistische Jugendverbände, wie Nadi al-Arabi ("Arabischer Club"), ihre antizionistische Propaganda, deren Auswirkungen sich in gewalttätigen Angriffen auf Juden zwischen 1918 und 1922 manifestierten. Diese Attacken auf Leben und Eigentum der jüdischen Immigranten wurden antikolonialistisch, aber auch antisozialistisch begründet: Die aus Europa eingewanderten Juden, die bestrebt waren, ein selbständiges Gemeinwesen in einem eigenen Territorium in Palästina ins Leben zu rufen, wurden als "Agenten" der Kolonialmacht Großbritannien denunziert, welche sich in der Balfour-Erklärung zionistische Zielsetzungen scheinbar zu eigen gemacht hatte. Gleichzeitig galten sie, insbesondere die Einwanderer der dritten Alija (6), die zwischen 1919 und 1923 ihre russische Heimat verließen, als sozialistische oder kommunistische Aktivisten, denen vorgeworfen wurde, traditionale Autoritäten grundsätzlich in Frage zu stellen und eine umfassende gesellschaftliche Umwälzung organisieren zu wollen. Als signifikant für die Intransingenz der radikalen arabischen Nationalisten, kann die Berufung der antizionistischen Demonstranten des Jahres 1920 auf das Rechtsverständnis des traditionellen Islam im Hinblick auf die Rechtlosigkeit der als Schutzbefohlene (dhimmis) bloß geduldeten jüdischen Minorität betrachtet werden:

"Palästina ist unser Land und die Juden sind unsere Hunde". (7)

Die arabisch-nationalistischen Demonstranten waren demnach nicht einmal bereit, den jüdischen Einwanderern den Status gleichberechtigter Bürger in einem multiethnischen, multireligiösen, säkularen Gemeinwesen zuzugestehen, wie es von antizionistischen Intellektuellen in Palästina, aber auch in Europa und Nordamerika postuliert wurde.

Nachdem die Option der Konstituierung eines syrischen Staates unter Einschluss Palästinas in Anbetracht der Ergebnisse der Konferenz von San Remo ad acta gelegt werden musste, wurde in Teilen der arabischen Elite Palästinas die bisherige Bereitschaft, im Interesse der Verwirklichung arabischer Unabhängigkeit mit London zu kooperieren, in Frage gestellt. So richteten sich bereits die Gewalttaten arabischer Nationalisten im Frühjahr 1920 nicht nur gegen jüdische Zivilisten – so gegen Angehörige von Kibbutzim am See Genezareth –, sondern auch gegen die britische Mandatsmacht. Diese betrachtete es ihrerseits als Notwendigkeit, nicht nur die arabisch-nationalistischen Bestrebungen in Palästina durch Förderung von Konkurrenzverhältnissen zu schwächen, (8) sondern auch die gesamte arabisch-palästinensische Elite durch demonstrative Nachsicht gegenüber jenen, die den militanten Antizionismus und die arabisch-nationalistische Gegnerschaft zu der britischen Kolonialmacht repräsentierten, zu beschwichtigen. So wurde Amin al Husseini, der als Begründer und Führer des "Arabischen Clubs" von den Briten für die antijüdischen Ausschreitungen in Jerusalem verantwortlich gemacht und zu 15 Jahren Haft verurteilt worden war, im Januar 1922 zum Präsidenten des Obersten Muslimrates gewählt und von der Mandatsmacht als "Großmufti" anerkannt.

Unter dem Eindruck der antizionistischen Proklamationen einer organisierten nationalistischen Bewegung, die im Namen der – nichtjüdischen – Bevölkerungsmehrheit im Mandatsgebiet aufzutreten beanspruchte, und der Gewaltexzesse gegen Angehörige des Jishuv gründete sich mit der Hagana eine jüdische Selbstverteidigungsorganisation. Als entscheidendes Moment der Institutionalisierung eines zionistischen Nationalismus, der – auch angesichts der unversöhnlichen Haltung der arabischen Nationalbestrebungen – in dem Aufbau einer auch in der Sphäre der Ökonomie autonomen jüdischen Gesellschaft eine conditio sine qua non der Verwirklichung einer jüdischen Heimstätte in Gestalt einer unabhängigen Republik sah, kann die Konstituierung der zionistischen Gewerkschaft Histadrut angesehen werden. Diese trat – entgegen den Interessen auch einzelner jüdischer Landbesitzer und Unternehmer – energisch für eine Substituierung arabischer durch jüdische Arbeitskräfte ein und wurde in diesem Anliegen einer "Nationalisierung" der Wirtschaft Palästinas im Interesse einer Autonomie des Jishuv von der sozialistischen Mapai-Partei unterstützt. Das Postulat der (jüdisch-)nationalen Emanzipation in allen Sphären der Gesellschaft trug allerdings wesentlich zu einer dauerhaften ethnischen Segregation zwischen den Bevölkerungen des Mandatsgebietes Palästina bei, deren Konsequenzen sich später in dem prekären gesellschaftlichen und rechtlichen Status der arabischstämmigen Minorität im 1948 konstituierten jüdischen Nationalstaat zeigen sollten.


Daniel Leon Schikora, 1977 in München geboren, 1999-2002 B.A.-Studium der Geschichte und der Staatswissenschaften/Sozialwissenschaft an der Universität Erfurt, Erwerb des B.A. im Herbst 2002, anschließend M.A.-Studium der Geschichte.

Dieser Artikel erschien im Magazin "CAMPO de Criptana", Heft 5, I Quartal 2004.

Teil 2: Zionistische Reaktionen auf arabischen Nationalismus und britische Kolonialpolitik von der vierten Alija bis zum Eintritt Großbritanniens in den Zweiten Weltkrieg (1924-1939)

Anmerkungen:
(1) Zit. nach Krämer, Gudrun: Geschichte Palästinas. Von der osmanischen Eroberung bis zur Gründung des Staates Israel. München 2002, 195-6.
(2) Vgl. Herz, Dietmar – Steets, Julia: Palästina. Gaza und Westbank. Geschichte, Politik, Kultur. München 2001, 27.
(3) Vgl. ebd., 27.
(4) Die Einrichtung von A-Mandaten erfolgte in Territorien, deren Bevölkerungen zu den Gemeinschaften gezählt wurden, welche "einen Stand der Entwicklung erreicht [hätten], an dem ihre Existenz als unabhängige Nationen vorläufig und unter der Bedingung anerkannt werden kann, daß sie von einer Mandatsmacht administrativen Rat und Unterstützung bis zu dem Zeitpunkt erhalten, zu dem sie auf eigenen Füßen stehen können". Zit. nach Krämer, a. a. O., 196.
(5) So verpflichtete sich die britische Regierung gegenüber der Zionistischen Föderation lediglich dazu, "ihr Bestes [zu] tun, um das Erreichen dieses Zieles [der Errichtung einer nationalen Heimstätte in Palästina für das Jüdische Volk, D. S.] zu erleichtern". Diese Verpflichtung wurde relativiert durch die Betonung der Unantastbarkeit sowohl der "Bürgerrechte und religiösen Rechte der in Palästina lebenden nicht-jüdischen Bevölkerung" als auch der Rechte und des politischen Status der außerhalb Palästinas lebenden Juden. Zit. nach Schreiber, Friedrich – Wolffsohn, Michael: Nahost. Geschichte und Struktur des Konflikts. Opladen 1996, 29.
(6) Diente der Begriff "Alija" (= Aufstieg) ursprünglich der Bezeichnung der Pilgerfahrten zu den heiligen Stätten, so wurde dieser Begriff unter dem Einfluß des Zionismus zu einer Bezeichnung für die Einwanderungswellen von Juden aus der Diaspora in das unter osmanischer resp. britischer Ägide stehende Palästina. Vgl. Herz – Steets, a. a. O., 28.
(7) Zit. nach Schreiber – Wolffsohn, a. a. O., 59.
(8) In diesem Sinne wurde zeitweilig die Familie An-Naschaschibi gefördert, um den Einfluß des Al-Husseini-Clans, dem der 1920 abgesetzte Bürgermeister von Jerusalem angehörte, zurückzudrängen.

hagalil.com 09-05-2004

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