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Judentum und Israel
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Jüdische Weisheit
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taz.de

Ein umstrittener Politiker in Israel:
Asmi Bischara

Der Vertreter der arabischen Minderheit, darf nun doch bei den Parlamentswahlen kandidieren

Bis vor drei Jahren gehörte der arabisch-israelische Knessetabgeordnete Asmi Bischara zu den regelmäßigen Gästen der Talkshow "Popolitika" im ersten Fernsehkanal. Mit seinem fließenden Hebräisch war er für Kontroversen mit seinen politischen Gegenspielern immer gern zu haben.

Er führte der jüdischen Bevölkerung die Diskriminierungen im Land vor Augen, erinnerte an Menschenrechtsverletzungen vor allem in der Staatsgründungszeit und machte auf nationale Symbole wie die Flagge und Hymne aufmerksam, mit denen sich außer einem Juden niemand identifizieren kann. Und er warnte vor dem Osloer Abkommen, obwohl die arabischen Israelis mehrheitlich zunächst große Hoffnungen an den Friedensprozess knüpften.

Bischara machte nie ein Hehl daraus, dass er den jüdischen Staat ablehnt und stattdessen einen binationalen Staat anstrebt. Als er vor knapp vier Jahren die Kandidatur für das höchste Regierungsamt anmeldete, wohl wissend, dass es kaum Chancen auf einen Wahlsieg für ihn gab, ging ein Aufschrei durch die Reihen der israelischen Rechten. Um die Stimmen für den zweiten "linken" Kandidaten, Ehud Barak, nicht verloren gehen zu lassen, zog er vor dem Urnengang seine Kandidatur zurück.

Damals hätte er vielleicht noch einige Prozentpunkte auch von jüdischen Israelis für sich verbuchen können. Bevor er zur Fortsetzung des Widerstands gegen Israel aufrief. Bei einer Gedenkveranstaltung für den verstorbenen syrischen Präsidenten Hafes al-Assad appellierte er zudem an die arabischen Staaten, die Palästinenser darin zu unterstützen. Er lobte auch die Kämpfer der Hisbullah im Südlibanon, die ein "heroisches Beispiel für den islamischen Widerstand geben". Hätte er sich einen anderen Zeitpunkt ausgesucht, dann wären ihm diese für israelisch-jüdische Ohren schwer erträglichen Ausführungen möglicherweise verziehen worden. Doch Bischara hielt seine umstrittene Rede nur wenige Monate nach Beginn der zweiten Intifada. Das Parlament in Jerusalem reagierte mit dem Entzug seiner Immunität und im vergangenen Mai gar mit einem Gesetz, dass Personen und Parteien, die eine "terroristische Gruppe oder einen feindlichen Staat" unterstützen, aus dem Parlament ausgeschlossen werden können. Ein Gesetz, von dem nicht nur er, sondern auch sein früherer Parteifreund Achmad Tibi betroffen wäre, hätte der Oberste Gerichtshof in Jerusalem nicht den Ausschluss der beiden Parlamentarier von der Parlamentswahl durch das Zentrale Wahlkomitee revidiert. Bischara hatte bereits eine Pressekonferenz einberufen, um die arabische Bevölkerung zu einem Boykott der Wahlen am 28. Januar aufzurufen, wäre die Entscheidung eine andere gewesen.

"In Krisenzeiten werden die Araber automatisch zu Feinden", hatte Bischara das unglückliche Verfahren gegen ihn kommentiert. Nun habe sich bestätigt, dass es "keine Gesetzesgrundlage" für die Entscheidung des Wahlkomitees gegeben habe. So umstritten Bischara in Israel ist - in Berlin wurde er vor vier Wochen für "seine besonderen Verdienste um Meinungsfreiheit und Demokratie" ausgezeichnet. Deutschland gegenüber zeigte sich Bischara eher kritisch, weil dort die Erinnerung an die Verbrechen des Zweiten Weltkriegs zu einer "Verkrüppelung der Außenpolitik" führe, vor allem mit Blick auf den Nahen Osten.


SUSANNE KNAUL

Entscheidung des Obersten Gerichtshofes:
Balad-Partei kann doch antreten

Israels Oberster Gerichtshof revidierte heute Morgen die Entscheidung des Wahlausschusses, die arabischen Knessethangehörigen Ahmed Tibi und Azmi Bishara und ihre Partei Balad nicht zur Wahl am 28. Januar zuzulassen...

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hagalil.com 09-01-2003

 

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