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Gutachten des Internationalen Gerichtshofes:
"Illegaler Mauerbau"

Analyse von Ze'ev Segal, Ha'aretz, 11.07.2004
Übersetzung Daniela Marcus

Das beratende Gutachten, das vom Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag auf die Türschwelle der UNO gelegt wurde und das die "rechtlichen Folgen des Baus einer Mauer im besetzten palästinensischen Gebiet" behandelt, ist keine reale gesetzliche Analyse der Argumente beider Parteien. Während das Gutachten die Argumente Israels, die dem Gerichtshof und den Institutionen der UNO vorgelegt wurden, zwar erwähnt, scheint die Empfehlung des IGH schon im Voraus entschieden gewesen zu sein.

Der Bau des Zauns, der vom IGH –infolge des Terminus, der von der UN-Generalversammlung festgelegt wurde- "Mauer" genannt wird, ist illegal, sagt der Gerichtshof, da er einen politischen Präzedenzfall für zukünftige Grenzen zwischen Israel und dem zukünftigen Staat Palästina schaffe. Der Bau der Mauer verursache ein "Fait accompli" und stelle eine "De-facto-Annexion" dar. Der Gerichtshof verwarf Israels Behauptung, der Zaun sei vorübergehend, und Israels Hinweis auf das Recht der Selbstverteidigung, das in der UN-Charta verankert ist.

Nach Meinung des IGH kann Israel dieses Recht nicht anführen, wenn es außerhalb des Territoriums seines Staates eine Mauer baut. Der Gerichtshof, der in seinem Gutachten jeden direkten Bezug zu palästinensischem Terror vermied, akzeptierte nicht das Argument, dass der Bau der Mauer eine Sicherheitsnotwendigkeit ist, die durch Internationales Recht anerkannt ist. Nach Meinung der Richter geschieht der Bau der Mauer im Allgemeinen, und entlang der Linie, auf der sie gebaut wird, im Besonderen, nicht aus Gründen der Notwendigkeit. Der Gerichtshof sagt nur vage, dass Israel seine Bürger vor feindlichen Akten mit tödlichem Ausgang schützen sollte bzw. verpflichtet ist zu schützen, und er negiert den eigentlichen Bau der Mauer, weil er gegen Internationales Recht verstoße.

Im Unterschied zum Obersten Gerichtshof in Jerusalem unterscheidet der IGH nicht klar zwischen dem Problem der Befugnis, den Trennungszaun zu bauen, und dem Problem seines gewählten Verlaufs. Was den Verlauf angeht, so hebt der IGH hervor, dass dieser zahlreiche Rechte der Palästinenser in den Territorien missachte: Bewegungsfreiheit, das Recht auf freien Zugang zum Arbeitsplatz, das Recht zu arbeiten, das Recht auf Gesundheit und Bildung und das Recht auf die Nutzung von Wasserquellen. Der IGH betont, dass die Frage, die die UN-Generalversammlung an ihn übergeben hat, eine rechtmäßige sei und dass ihr politischer Blickwinkel diese Frage nicht beeinflusse.

Die Empfehlung selbst nimmt jedoch keinen Abstand zu einem Gutachten bezüglich des Status der Territorien, das eigentlich kein rein juristisches Gutachten ist. Komplexe juristische Fragen, die in diesem Zusammenhang gestellt werden sollten –z. B. die Frage nach Jordaniens Souveränität im Gebiet der Westbank vor 1967- werden in der Empfehlung nicht angesprochen. Ihr Wortlaut in Passagen, die sich auf Schritte Israels beziehen, ist politisch und nicht rein juristisch. Der IGH ruft Israel auf, die Mauer abzureißen, den Bau in der Region zu stoppen, das Land, das es für den Bau der Mauer konfisziert hat, zurückzugeben und all denen, die durch den Bau geschädigt wurden, Kompensation zu zahlen.

Das Gutachten des IGH ist angesichts seiner Gesamtheit bemerkenswert. Es drängt darauf, den gesamten Zaun niederzureißen, und versucht nicht einmal, mit der Möglichkeit umzugehen, dass wenigstens einige Teile für die Sicherheit nötig sein könnten. Darin unterscheidet sich die Empfehlung des IGH vollkommen vom Urteil des Obersten Gerichtshofes in Jerusalem am 30. Juni. Der Urteilsspruch des Obersten Gerichtshofes, der sich auch auf Internationales Recht bezog, sagte im Prinzip, dass der militärische Befehlshaber die legale Befugnis habe, aus militärischen Gründen eine Trennanlage zu bauen und dass diese Gründe tatsächlich existieren. Selbst vor dem Urteil des Obersten Gerichtshofes war es unmöglich einen Zaun aus politischen Gründen zu bauen, mit der Absicht, Staatsgrenzen festzusetzen und Gebiet zu "annektieren".

Das Urteil des IGH steht im Prinzip im Einklang mit dem Urteil des Obersten Gerichtshofes was den speziellen Verlauf des Zauns angeht, jedoch nicht bezüglich der aktuellen Befugnis, einen Zaun zu bauen. Das Gutachten des IGH bezieht sich nicht auf eine spezielle Route, sondern behandelt den gesamten Zaun. Der Oberste Gerichtshof bezog sich hingegen auf eine spezielle Route und urteilte, dass ein Teil derselben auf Grund der nicht im Verhältnis stehenden Schädigung von Anwohnern neu überprüft werden müsse. Der Oberste Gerichtshof intervenierte in einer spezifischen Angelegenheit, nachdem er festgestellt hatte, dass die Schädigung der Anwohner einer bestimmten Route ernst und akut war und kein wirklicher Versuch gemacht worden sei, den Geschädigten alternatives Land anzubieten. Solch ein ernsthafter Schlag gegen das Recht von Eigentum, freiem Zugang zum Arbeitsplatz und Bewegungsfreiheit bewog den Obersten Gerichtshof zu intervenieren. Er untersuchte besondere Umstände unter der Voraussetzung, dass der Sicherheitszaun im Verhältnis stehen müsse, damit das Leben der Anwohner nicht übermäßig belastet ist. Der IGH schloss hingegen den Bau eines Zaunes auf Gebiet, das nach Internationalem Recht als besetzt gilt, aus. Sein Gutachten ignoriert vollkommen die Pflicht eines militärischen Befehlshabers, zusätzlich zur erforderlichen Sorge für die Anwohner, für die Sicherheit der Bürger seines Staates zu sorgen.

Israel, das sich verpflichtet fühlt, gemäß dem Urteilsspruch des Obersten Gerichtshofes zu handeln, kann sagen, dass es bezüglich der Verhütung von Rechtsverletzungen gegenüber den Anwohnern in jeder Hinsicht gemäß dem Gesetz des IGH handeln wird.

Die Empfehlung des IGH, die von 14 aus 15 Richtern gegeben wurde, nimmt keinen Bezug auf das Zaun-Urteil des Obersten Gerichthofes. Der IGH erwähnt nur das Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 30. Mai, das die Pflicht eines militärischen Befehlshabers behandelt, während der Aktivitäten der israelischen Verteidigungsarmee (IDF) in Rafah Menschenrechte zu befolgen und sich um die vor Ort lebende Bevölkerung zu kümmern. Der IGH erwähnt dieses Urteil des Obersten Gerichtshofes, um zu zeigen, dass Israel selbst die Verpflichtung akzeptiert, nach den humanitären Regeln zu handeln, die in der Haager Konvention von 1907 und der Vierten Genfer Konvention von 1949 festgehalten wurden.

Das Gutachten des IGH deutet an, dass die Mehrheit der Richter in den Hauptpunkten nicht mit dem amerikanischen Richter Thomas Buergenthal übereinstimmte. Seiner Meinung nach hätte der IGH trotz der Tatsache, dass der Bau des Trennungszauns Fragen bezüglich des Internationalen Rechts aufwerfe, keine Empfehlung zu diesem Thema abgeben sollen. Der Richter war der Meinung, es obliege ihm, gegen die Haltung des IGH zu stimmen, weil der IGH nicht genügend Beweismaterial für seine einschneidenden Schlussfolgerungen habe. Er sagte, der Mangel an vollständigen Informationen beeinträchtige die Ergebnisse des Gerichtes. Er hob hervor, dass die Abwesenheit von Sachinformationen über die Sicherheitsverpflichtung, den Zaun zu bauen, und über Terrorangriffe auf Israel, es nicht möglich machten, ein angemessenes Gutachten zu formulieren. Buergenthal ist der Meinung, dass das Gutachten des IGH deshalb nicht das Vertrauen der Öffentlichkeit gewinnen wird. Er zeigte auf, dass der IGH Israels Standpunkt und seine Informationen, die es den Institutionen der UNO gegeben hatte, nicht korrekt behandelt habe.

Auf jeden Fall ist das Gutachten des IGH nicht bindend. Sondern es soll die Institutionen der UNO mit einer rechtlichen Basis für ihre zukünftigen Handlungen beliefern und ihre Diskussionen zu diesem Thema leiten. Nur der Sicherheitsrat ist autorisiert, Israel Sanktionen aufzuerlegen, falls er das Gutachten akzeptiert. Es kann angenommen werden, dass in diesem Fall die USA ihr Vetorecht im Sicherheitsrat anwenden wird. Es ist klar, dass die Position des amerikanischen Richters nicht von seinem Staat vorgegeben wurde. Doch es kann angenommen werden, dass sein Standpunkt die Formulierung der US-amerikanischen Meinung beeinflussen wird, sollte der Versuch gemacht werden, Israel Sanktionen aufzuerlegen.

hagalil.com 11-07-2004

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