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Human Rights Watch über Selbstmordattentäter: 
Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Human Rights Watch - www.hrw.org
Übersetzung Daniela Marcus

"Die Menschen, die Selbstmordanschläge ausüben, sind keine Märtyrer, sie sind Kriegsverbrecher, genauso wie die Menschen, die bei der Planung solcher Anschläge helfen. Die umfangreiche und systematische Natur dieser Anschläge trennt sie von anderen Gewalttaten, die in Konfliktzeiten ausgeübt werden. Sie fallen klar und deutlich unter die Kategorie "Verbrechen gegen die Menschlichkeit"." 
Kenneth Roth, Vorsitzender von Human Rights Watch

Gaza, 1. November 2002. Die Menschen, die für die Planung und Ausführung von absichtlich gegen Zivilisten gerichtete Selbstmordanschläge verantwortlich sind, machen sich der Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig und sollten vor Gericht gebracht werden, sagte Human Rights Watch heute in einem neuen Bericht.

Der 170-Seiten lange Bericht ist die erste ausgiebige Untersuchung über individuelle kriminelle Verantwortung für Selbstmordanschläge gegen Zivilisten in Israel und in den von Israel besetzten Territorien. Der Bericht mit dem Titel "Ausgelöscht in einem einzigen Augenblick: Selbstmordanschläge gegen israelische Zivilisten" (Erased in a Moment: Suicide Bombing Attacks against Israeli Civilians) liefert auch die bis heute gründlichste Studie über die Selbstmordoperationen von Hamas, Islamischem Dschihad, den Al-Aksa-Märtyrer-Brigaden und der Volksfront für die Befreiung Palästinas (PFLP), also den Gruppen, die beinahe für alle bisherigen Selbstmordanschläge die Verantwortung übernommen haben.

"Die Menschen, die Selbstmordanschläge ausüben, sind keine Märtyrer, sie sind Kriegsverbrecher, genauso wie die Menschen, die bei der Planung solcher Anschläge helfen", sagt Kenneth Roth, Vorsitzender von Human Rights Watch. "Die umfangreiche und systematische Natur dieser Anschläge trennt sie von anderen Gewalttaten, die in Konfliktzeiten ausgeübt werden. Sie fallen klar und deutlich unter die Kategorie "Verbrechen gegen die Menschlichkeit"."

Seit Januar 2001 wurden bei 52 palästinensischen Selbstmordanschlägen 250 Zivilisten getötet und 2.000 weitere verletzt.

Gut begründete Prinzipien des internationalen Rechts verlangen, dass diejenigen Personen, die die Amtsgewalt innehaben, zur Verantwortung gezogen werden, wenn Menschen unter ihrer Kontrolle Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit begehen. Führer, die solche Verbrechen befehlen, die darin versagen, verantwortliche Präventivmaßnahmen zu ergreifen, oder die versäumen, die Täter zu bestrafen, sind mitverantwortlich für diese Verbrechen.

Die obersten Führer von Hamas und Islamischem Dschihad sind öffentlich für Selbstmordanschläge gegen israelische Zivilisten eingetreten, haben dazu ermutigt und sie unterstützt. Und sie haben angedeutet, dass sie die Möglichkeit haben, diese zu stoppen. Gegen diese Führer –wie Scheich Achmed Yassin und Khalid Mish’al von Hamas und Ramadan Schalah vom Islamischen Dschihad- sollte wegen ihrer Rolle, die sie bei diesen Verbrechen gespielt haben, strafrechtlich ermittelt werden. Die PFLP hat sich öffentlich zu Selbstmordanschlägen und Anschlägen durch Autobomben gegen Zivilisten bekannt. Es hat den Anschein, dass die Führer der PFLP die Kontrolle über diese Vorkommnisse haben, was eine strafrechtliche Ermittlung rechtfertigt. Im Fall der Al-Aksa-Märtyrer-Brigaden scheint es, dass Kontrolle und Verantwortung auf lokaler Ebene vorhanden sind, weshalb gegen die jeweils Verantwortlichen ebenfalls strafrechtlich ermittelt werden sollte.

Der Bericht von Human Rights Watch bewertet die Rolle und Verantwortung, die die Palästinensische Autonomiebehörde (PA) und Präsident Yassir Arafat bezüglich der Selbstmordanschläge gegen Zivilisten inne haben. Die Schlussfolgerung lautet, dass die PA darin versagt hat, alle möglichen Maßnahmen zur Verhinderung solcher Angriffe zu ergreifen oder die Verantwortlichen vor Gericht zu bringen. Durch dieses Versagen trägt die PA zu einer Atmosphäre der Straflosigkeit bezüglich solcher Verbrechen bei.

"Das größte Versagen von Präsident Arafat und der PA-Führung ist deren Unwillen, die Strafgesetzordnung einzusetzen, um Selbstmordattentate zu verhindern, besonders im Jahr 2001, als die PA meistens in der Lage war, dies zu tun", sagte Roth.

Roth sagte außerdem, das Versagen der PA, effektive Präventivaktionen zu unternehmen oder Täter außerhalb ihres Kontrollbereiches zu bestrafen, stößt unter dem gegenwärtigen Status des internationalen Rechts nicht gegen die Kriterien befehlsführender Verantwortung. "Doch Arafat und die PA tragen einen hohen Anteil von politischer Verantwortung für die Gräueltaten, die geschehen sind", sagte Roth.

Die PA hatte argumentiert, dass israelische Aktionen wie die Zerstörung des Polizei- und Sicherheitsapparates der PA, die Fähigkeit zu handeln unterminiert hätte. Doch selbst als der Apparat zum großen Teil intakt war, unternahm die PA keine effektiven Aktionen, um diejenigen, die zu Selbstmordanschlägen oder anderen Anschlägen gegen israelische Zivilisten aufhetzten, diese Anschläge planten oder bei der Planung halfen, vor Gericht zu bringen. Stattdessen verfolgte die PA eine Politik, die inhaftierte Verdächtige nicht befragte oder strafrechtlich verfolgte, sondern diese in der Regel bald wieder entließ.

Die PA versuchte, diese Entlassungen damit zu begründen, dass die Gefangenen bei Bombenabwürfen durch israelische Streitkräfte auf Gefängnisse, Gefahren ausgesetzt sind. Doch die PA hat nicht erklärt, warum Verdächtige niemals befragt oder angeklagt werden, warum sie also keine Schritte unternommen hat, die unabhängig von der Unterbringung Verdächtiger in Strafanstalten sind.

Human Rights Watch hat eingehende Interviews mit PA-Offiziellen und Mitglieder bewaffneter Gruppen geführt und interne Dokumente der PA, die von Israel veröffentlicht worden waren, gründlich untersucht. Auf der Basis dessen, was öffentlich zugänglich war, fand Human Rights Watch keinen Beweis dafür, dass Arafat oder die PA Selbstmordanschläge oder andere Anschläge auf israelische Zivilisten geplant, befohlen oder ausgeführt haben, oder dass sie fähig waren, effektive Kontrolle über die Aktionen von Tätergruppen, inklusive der Al-Aksa-Märtyrer-Brigaden, die ein Zweig von Arafats Fatah-Bewegung sind, auszuüben.

Palästinensische bewaffnete Gruppen und deren Unterstützer haben als Rechtfertigung für die Selbstmordanschläge und andere Anschläge auf israelische Zivilisten auf wiederholte israelische Angriffe hingewiesen, die palästinensische Zivilisten getötet oder verletzt haben. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass diese Argumente in keinster Weise die Vergeltungsmaßnahmen rechtfertigen, bei denen Zivilisten ins Visier genommen oder wahllos angegriffen werden.

"Das Verbot, Zivilisten ins Visier zu nehmen, hängt nicht von dem Verhalten des Gegners ab", sagte Roth. "Selbst angesichts israelischer Verletzungen internationalen Rechtes, müssen palästinensische bewaffnete Gruppen absichtliche Angriffe auf Zivilisten unterlassen."

Die für diese Anschläge verantwortlichen bewaffneten Gruppen argumentieren, dass Israels anhaltende militärische Besatzung und seine in hohem Maße überragenden Kriegsmittel solche Anschläge zu ihrer einzigen Option machen. Erneut finden diese Argumente keinerlei Rechtfertigung in internationalem Recht, das bezüglich des Verbotes von absichtlichen Anschlägen auf Zivilisten unumschränkt und bedingungslos ist.

"Bewaffnete Konflikte schließen oft Unterschiede in der Stärke der Gegner ein", sagte Roth. "Wenn man auf Grund solcher Unterschiede Angriffe gegen Zivilisten rechtfertigen würde, wäre, was die Wahrung internationalen Menschenrechtes angeht, ein gutes Schlupfloch gefunden."

Schließlich machen palästinensische bewaffnete Gruppen auch geltend, dass ihre Ziele keine wirklichen Zivilisten sind weil "alle Israelis Reservisten sind" oder weil, wie sie sagen, israelische Bewohner von Siedlungen ihren Status als Zivilisten eingebüßt haben. Der Bericht weist darauf hin, dass das internationale Menschenrecht eindeutig ist: Reservisten militärischer Streitkräfte sind nur dann als Kämpfer zu betrachten, wenn sie in aktivem Dienst sind, ansonsten genießen sie den Schutz als Zivilisten. Und während zivile israelische Siedlungen in der Westbank und im Gazastreifen nach internationalem Menschenrecht illegal sind, sind doch die Menschen, die dort leben, berechtigt, Schutz als Zivilisten zu genießen, es sei denn, sie nehmen direkt an feindlichen Handlungen teil.

Human Rights Watch ruft alle palästinensischen bewaffneten Gruppen auf, die Anschläge gegen Zivilisten sofort und bedingungslos zu stoppen und drängt die PA, sicher zu stellen, dass diejenigen, die für solche Anschläge verantwortlich sind, vor Gericht gestellt werden. Human Rights Watch drängt die PA auch, eine öffentliche Kampagne durchzuführen, in der ein Ende der Selbstmordanschläge und anderer Anschläge gegen Zivilisten gefordert wird. Außerdem soll klar gestellt werden, dass die PA Menschen, die beim Ausführen eines Anschlages sterben, der absichtlich oder willkürlich Zivilisten tötet oder großes Leiden unter ihnen verursacht, nicht als "Märtyrer" betrachtet.

Zuerst bei Nahostfocus erschienen

hagalil.com 03-11-02

 

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