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Generalstaatsanwalt Mazuz interveniert:
Enteignung von Besitztümern in Ost-Jerusalem

Der Generalstaatsanwalt Israels, Menachem Mazuz, gab am gestrigen Dienstag die Anweisung, die Inkraftsetzung des "Gesetzes der Besitztümer von Abwesenden" in Bezug auf Besitztümer in Ost-Jerusalem zu stoppen, die in der Vergangenheit Palästinensern gehört hatten und im Laufe des Sechs-Tage-Krieges verlassen worden waren. In dem Schreiben, das er dem Finanzminister, Benyamin Netanyahu, übermittelte, entschied Mazuz, dass die Entscheidung der Ministerkommission, die im vergangenen Jahr gefällt worden war, seiner rechtlichen Auffassung widerspricht und somit nicht seine Zustimmung erhält.

Aufgrund der Ergebnisse des Krieges im Juni 1967 wurde das östliche Jerusalem im Rahmen des "Gesetzes des vereinigten Jerusalem" an das Gebiet des Staates Israel angegliedert. Viele Palästinenser, die in Jerusalem lebten verließen ihre Häuser während des Krieges und ließen ihr Landbesitz zurück. Die Palästinenser, die aus Ost-Jerusalem in die übrigen Teile der Westbank umsiedelten, wurden als "Abwesende" definiert, ihr Besitz zu "Besitztümern von Abwesenden" erklärt, wodurch sie das Recht auf ihr Besitz verloren.

Im Verlauf des vergangenen Jahres beriet eine Ministerialsonderkommission über das Thema. Sie entschied, dass der Generaltreuhänder bevollmächtigt ist, jeden Verkauf oder Gebrauch dieser Besitztümer, ohne irgendeine Einschränkung vorzunehmen. Die Entscheidung verärgerte den Generalstaatsanwalt, der bisher in jedem einzelnen Fall seine Zustimmung zur Enteignung geben musste und forderte den Minister auf die Empfehlungen für das o.g. Gesetz nicht umzusetzen.

Mazuz begründete seine Entscheidung: "Die Inkraftsetzung der Vollmacht des Treuhändlers für den Besitz von Abwesenden in Bezug auf Besitztümer in Ost-Jerusalem sorgt für zahlreiche juristische Probleme, sowohl solche, die den Inhalt des Gesetzes und dessen Inkraftsetzung unter den gegebenen Umständen betreffen, als auch solche, die Aspekte der Verpflichtungen des Staates Israel entsprechend der Regeln des internationalen Gewohnheitsrechts, die nach israelischem Recht gültig und verpflichtend sind, betreffen. In erster Linie muss der Staat die Besitzrechte der Bewohner des Gebietes, das sich in seinen Händen befindet, achten."

Mazuz fügte hinzu, dass die Durchführung des Gesetzes der Besitztümer von Abwesenden eine weitere Front gegen Israel auf internationaler Ebene schaffen könnte. "Es sollte daraufhin gewiesen werden, dass die Durchführung der getroffenen Entscheidung internationale Auswirkungen haben könnte, sowohl in Bezug auf den Sicherheitszaun, als auch in Bezug auf verschiedene Aspekte, derentwegen der israelische Staat vom Gerichtshof in Den Haag schwer kritisiert wurde ... auf jeden Fall handelt es sich um ein ausgezeichnetes Thema, bei dem der Staat Israel das Interesse verfolgt, dass keine neuen Fronten im internationalen Forum geschaffen werden und besonders nicht im Bereich des internationalen Rechts", erklärte Mazuz.

"Daher", so schreibt er an Minister Netanyahu, "werde ich darum bitten, dass sofort verordnet wird, die Aktivierung des Gesetzes der Besitztümer von Abwesenden in Bezug auf Besitztümer in Ost-Jerusalem von Bewohnern des Westjordanlandes zu stoppen. Unter den gegebenen Umständen gibt es keinen Ausweg und wir müssen zu der Politik zurückkehren, nach welcher von den Befugnissen gemäß des Gesetzes der Besitztümer kein Gebrauch gemacht wird, außer unter besonderen Umständen und mit der vorherigen Genehmigung des Generalstaatsanwaltes oder einer Person, die er dazu bevollmächtigt."

Yedioth Aharonoth
Botschaft des Staates Israel

hagalil.com 03-02-2005

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