Generalstaatsanwalt Mazuz interveniert:
Enteignung von Besitztümern in Ost-Jerusalem
Der Generalstaatsanwalt Israels, Menachem Mazuz,
gab am gestrigen Dienstag die Anweisung, die Inkraftsetzung des
"Gesetzes der Besitztümer von Abwesenden" in Bezug auf Besitztümer
in Ost-Jerusalem zu stoppen, die in der Vergangenheit Palästinensern
gehört hatten und im Laufe des Sechs-Tage-Krieges verlassen worden
waren. In dem Schreiben, das er dem Finanzminister, Benyamin
Netanyahu, übermittelte, entschied Mazuz, dass die Entscheidung der
Ministerkommission, die im vergangenen Jahr gefällt worden war,
seiner rechtlichen Auffassung widerspricht und somit nicht seine
Zustimmung erhält.
Aufgrund der Ergebnisse des Krieges im Juni 1967
wurde das östliche Jerusalem im Rahmen des "Gesetzes des vereinigten
Jerusalem" an das Gebiet des Staates Israel angegliedert. Viele
Palästinenser, die in Jerusalem lebten verließen ihre Häuser während
des Krieges und ließen ihr Landbesitz zurück. Die Palästinenser, die
aus Ost-Jerusalem in die übrigen Teile der Westbank umsiedelten,
wurden als "Abwesende" definiert, ihr Besitz zu "Besitztümern von
Abwesenden" erklärt, wodurch sie das Recht auf ihr Besitz verloren.
Im Verlauf des vergangenen Jahres beriet eine
Ministerialsonderkommission über das Thema. Sie entschied, dass der
Generaltreuhänder bevollmächtigt ist, jeden Verkauf oder Gebrauch
dieser Besitztümer, ohne irgendeine Einschränkung vorzunehmen. Die
Entscheidung verärgerte den Generalstaatsanwalt, der bisher in jedem
einzelnen Fall seine Zustimmung zur Enteignung geben musste und
forderte den Minister auf die Empfehlungen für das o.g. Gesetz nicht
umzusetzen.
Mazuz begründete seine Entscheidung: "Die
Inkraftsetzung der Vollmacht des Treuhändlers für den Besitz von
Abwesenden in Bezug auf Besitztümer in Ost-Jerusalem sorgt für
zahlreiche juristische Probleme, sowohl solche, die den Inhalt des
Gesetzes und dessen Inkraftsetzung unter den gegebenen Umständen
betreffen, als auch solche, die Aspekte der Verpflichtungen des
Staates Israel entsprechend der Regeln des internationalen
Gewohnheitsrechts, die nach israelischem Recht gültig und
verpflichtend sind, betreffen. In erster Linie muss der Staat die
Besitzrechte der Bewohner des Gebietes, das sich in seinen Händen
befindet, achten."
Mazuz fügte hinzu, dass die Durchführung des
Gesetzes der Besitztümer von Abwesenden eine weitere Front gegen
Israel auf internationaler Ebene schaffen könnte. "Es sollte
daraufhin gewiesen werden, dass die Durchführung der getroffenen
Entscheidung internationale Auswirkungen haben könnte, sowohl in
Bezug auf den Sicherheitszaun, als auch in Bezug auf verschiedene
Aspekte, derentwegen der israelische Staat vom Gerichtshof in Den
Haag schwer kritisiert wurde ... auf jeden Fall handelt es sich um
ein ausgezeichnetes Thema, bei dem der Staat Israel das Interesse
verfolgt, dass keine neuen Fronten im internationalen Forum
geschaffen werden und besonders nicht im Bereich des internationalen
Rechts", erklärte Mazuz.
"Daher", so schreibt er an Minister Netanyahu,
"werde ich darum bitten, dass sofort verordnet wird, die Aktivierung
des Gesetzes der Besitztümer von Abwesenden in Bezug auf Besitztümer
in Ost-Jerusalem von Bewohnern des Westjordanlandes zu stoppen.
Unter den gegebenen Umständen gibt es keinen Ausweg und wir müssen
zu der Politik zurückkehren, nach welcher von den Befugnissen gemäß
des Gesetzes der Besitztümer kein Gebrauch gemacht wird, außer unter
besonderen Umständen und mit der vorherigen Genehmigung des
Generalstaatsanwaltes oder einer Person, die er dazu
bevollmächtigt."
Yedioth Aharonoth
Botschaft des Staates Israel
hagalil.com
03-02-2005 |