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"Griechische-Insel-Affäre":
Generalstaatsanwalt spricht Scharon von jeglichem Verdacht frei

Auszüge aus einem Nachrichtenartikel von Yuval Yoaz, Ha'aretz, 16.06.2004
Übersetzung Daniela Marcus

Generalstaatsanwalt Menachem Mazuz entschied gestern, Premierminister Ariel Scharon in der so genannten "Griechische-Insel-Affäre" aus Mangel an Beweisen nicht anzuklagen. Mazuz äußerte sich darüber hinaus sehr kritisch über die Staatsanwaltschaft, angeführt von Edna Arbel.

Mazuz entschied, auch Ariel Scharons Sohn Gilad in diesem Fall nicht anzuklagen. Dieser Fall beinhaltet einen angeblichen Versuch des Bauunternehmers und einflussreichen Likudpolitikers David Appel, durch die Beschäftigung von Gilad Scharon und durch die Bezahlung eines überdurchschnittlich hohen Gehaltes an diesen, Ariel Scharon zu bestechen.

"Die in diesem Fall vorliegenden Beweise führen uns nicht zu der Schlussfolgerung, dass es irgendeine Grundlage für eine Anklage gibt", sagte Mazuz. "Die Fälle Ariel Scharon und Gilad Scharon werden aus Mangel an Beweisen geschlossen."

Mazuz bestand darauf, dass er Scharon keine besondere Behandlung habe zukommen lassen.

"Meine Entscheidung wurde in dem Glauben getroffen, dass im Hinblick auf die Beweise, die nötig sind, um jemanden anzuklagen, für den Premierminister und jeden anderen Bürger das gleiche Gesetz gilt", schrieb er in seinem 76seitigen Dokument. "Meine Entscheidung in diesem Fall basiert nicht auf Milde gegenüber dem Premierminister. Sondern die Beweislast war schwach und konnte nicht zu einem soliden Fall führen."

Mazuz sagte, die Beweislast für beide Elemente des angeblichen Verbrechens –das auf Tatsachen beruhende Element und das psychologische Element (i. e. die Frage über Scharons Bewusstwerden, dass eine Bestechung beabsichtigt war)- sei schwach gewesen "und führt nicht zu einer Konstruktion, die auf eigenen Beinen stehen kann. Die Beweislast in diesem Fall führt uns nicht einmal in die Nähe der berechtigten Chance einer Verurteilung. In jedem Element der Grundlagen des Verbrechens, das wir bis ins Detail untersuchten und analysierten, gab es berechtigte Zweifel und manches Mal sogar mehr als das."

Die gesamte angebliche Beweislast, fuhr er fort, war "indirekt und beruhte auf Indizien". Außerdem, sagte er, erschien das Timing seltsam: So erhielt Appel einen der "Vorteile", die er angeblich von Ariel Scharon erhalten hat, bereits im Jahr 1997, also eineinhalb Jahre vor der Einstellung von Gilad Scharon.

Mazuz sagte, seine Entscheidung habe Rückhalt bei jedem Mitglied des professionellen Teams, das ihn bei diesem Fall unterstützt hat, gefunden. Sie wurde jedoch nicht von der früheren Staatsanwältin (und jetzigen Richterin am Obersten Gerichtshof), Edna Arbel, geteilt, die nicht nur eine Anklage gegen Scharon favorisiert, sondern selbst die Anklageschrift entworfen hatte. Mazuz ging auf die Gründe Arbels nicht näher ein.

"Der Entscheidungstreffende Prozess innerhalb der Anwaltschaft und der Umgang mit diesem Fall waren inakzeptabel", schrieb er. "Die Anwälte, die diesen Fall in seiner Anfangsphase bearbeiteten, schoben ihn nicht einmal in den Vordergrund. Das Untersuchungsteam hatte einen einzigen unmissverständlichen Standpunkt – dass es keine Beweise gäbe. Im Dezember 2003 wurde von der Anwaltschaft ein detaillierter Bericht entworfen, dessen Aussage war, dass es nicht genügend Beweise gäbe, um Scharon anzuklagen" – und Arbel selbst hatte diese Entscheidung unterstützt, sagte er.

Jedoch stellte Arbel später ein neues Team zusammen, sagte er. Und dieses Team "setzte sich selbst das Ziel, zusätzlich Leute hinzuzuziehen, um seinen eigenen Stand zu unterstützen und zu stärken… Vom Teamleiter (i. e. Arbel) wurde ein Standpunkt eingenommen und dieser beeinflusste das gesamte Team."

Er fügte hinzu: "Ich akzeptiere nicht den Vorstoß… nach dem ein Anwalt, wenn er Zweifel hat, ob es genügend Beweise für eine Anklage gegen jemanden gibt, eine Annklageschrift übermittelt und dem Gericht die Arbeit überlässt."

Bezüglich Gilad Scharon sagte Mazuz: "Es gibt keine Beweisgrundlage dafür anzunehmen, dass Gilad in fiktive Geschäfte verwickelt war."

(…)

Mazuz' Entscheidung ist noch nicht das letzte Wort der Geschichte, da es wahrscheinlich ist, besonders hinsichtlich Arbels gegensätzlicher Empfehlung, den Obersten Gerichtshof in dieser Sache anzurufen. Die Knessetmitglieder Yossi Sarid (Yahad-Meretz) und Eitan Cabel (Avodah) hatten zuvor erklärt, sie würden vor den Obersten Gerichtshof ziehen, wenn Mazuz sich gegen eine Anklage Scharons entscheiden würde. Die Intervention des Obersten Gerichtshofes in solchen Fällen ist jedoch sehr selten. (…)

hagalil.com 16-06-2004

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