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Kinder von Gastarbeitern:
Bald Anrecht auf Staatsbürgerschaft?
Eine gute Nachricht für die Gastarbeiter in Israel: Innenminister
Ofir Pines-Paz wird der Regierung diese Woche einen Vorschlag
unterbreiten, wonach Kindern von Gastarbeitern im Alter von 10 bis
18 Jahren, die in Israel geboren wurden, der Status von ständigen
Einwohnern erteilt wird.
Gleichzeitig sollen deren Eltern und Geschwister den Status von
zeitweiligen Einwohnern erhalten. Im Alter von 21 Jahren können die
Kinder dann einen Antrag auf israelische Staatsbürgerschaft stellen.
Das Innenministerium schätzt die Zahl der Personen, die sich illegal
in Israel aufhalten und den Einwohner-Status erhalten werden, auf
ca. 10.000, darunter 2.500 Kinder.
Die Kriterien für den Erhalt des Einwohner-Status beziehen sich auf
Kinder zwischen 10 und 18, die in Israel geboren wurden und deren
Eltern in Israel legal gearbeitet haben. Die Kinder müssen
zusätzlich Schüler im israelischen Erziehungssystem sein. Sobald sie
das Alter von 21 Jahren erreichen, können diese Kinder die
israelische Staatsbürgerschaft beantragen.
"Es handelt sich um das Schicksal von Kindern, die man nicht aus
Israel abschieben kann", so der Innenminister. "Es handelt sich um
einige Tausend Einzelpersonen, die im Land geboren wurden und mit
der israelischen Kultur verwachsen sind. Man kann sie nach so vielen
Jahren nicht von hier abschieben. Das ist vorrangig ein humanitärer
Schritt, und sie können so zu Bürgern werden und ihr ganzes Leben in
Israel leben."Yediot Aharonot, Botschaft
des Staates Israel
hagalil.com
22-03-2005 |
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