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Hauptmann R.:
Haftentlassung für Leichenfledderer

Von Ulrich W. Sahm

Mit zitternder Stimme gestand Professor Mordechai Kremnitzer im Radio eine "vorschnelle Vorverurteilung der Presse" ein. Der Vorsitzende der israelischen Journalistenvereinigung wurde zu dem Fall des Hauptmanns R. befragt. dem wurde angelastet, in ein tot am Boden liegendes 13 Jahre altes palästinensisches Mädchen, Iman el-Hams, in der Sperrzone vor der ägyptischen Grenze, eine ganze Salve aus seinem Schnellfeuergewehr abgegeben zu haben. Vor einem Monat veröffentlichten Rundfunk und Zeitungen in Israel das ungeheuerliche Verbrechen als Zeugnis der übrigen Soldaten in der Kompanie des Hauptmanns.

Diese mutmaßliche Leichenfledderei löste in Israel höchste Empörung aus, wie kein anderer Kindestod seitdem der 12 Jahre alte Muhammad al Dura am zweiten Tag der Intifada vor laufender Kamera unter weiterhin unklaren Umständen getötet worden war.

Der Fall des Hauptsmanns R. hatte viele Fragen aufgeworfen, etwa, wieso das Mädchen, angeblich auf seinem täglichen Schulweg, genau in die andere Richtung in die lebensgefährliche Zone gelaufen war. Es wurde als "verdächtige Figur" aus verschiedenen israelischen Stellungen heraus beschossen und getötet. Der Hauptmann begab sich entgegen stehenden Befehlen zu der Leiche und gab angeblich Schüsse auf sie ab. Welche Kugeln das Mädchen getroffen haben und ob der Hauptmann im Widerspruch zur Ethik eine "Todessicherung" verübte, indem er die Leiche durchlöcherte, kann nicht einwandfrei nachgewiesen werden, da die Palästinenser eine Obduktion verweigern.

Der Hauptmann wurde verhört und unter "offenen Arrest" in einem Militärlager gestellt. In den israelischen wie internationalen Medien wurde der Hauptmann, ein Druse, als Kriegsverbrecher vorverurteilt. Er wurde vor einem Militärgericht angeklagt, nicht wegen Tötung des Mädchens, sondern wegen zahlreicher Verstöße gegen Befehle, darunter auch wegen Leichenfledderei. Am Sonntag kam es zu einer überraschenden Wende bei dem Verfahren. Der Hauptzeuge der Anklage, einer der Untergebenen des Hauptmanns gestand, beim Verhör "gelogen" zu haben. Die mutmaßlichen Schüsse auf das Mädchen habe er nicht mit dem Fernglas beobachtet, sondern aus über hundert Metern Entfernung nur mit "bloßen Augen". Die Geschichte hätten die Soldaten "erfunden", weil sie ihren verhassten Kommandanten loswerden wollten: "Das Mädchen hat uns überhaupt nicht interessiert." Nachdem der Zeuge eingestanden hatte, "gelogen" zu haben, befahl der Richter eine sofortige Freilassung des Hauptmanns. Ihm wurde sogar die Waffe wieder gegeben.

Das Verfahren ist nicht eingestellt worden, wegen anderer Anklagepunkte. Aber der schwerwiegendste Anklagepunkt wegen Leichenfledderei, der weltweit Schlagzeilen gemacht hatte, stellt sich jetzt als böswillige Erfindung der Soldaten heraus, zumal sich deren Angaben über den Verlauf des Ereignisses auch in anderen Punkten "erheblich widersprachen", wie der Richter sagte. Der Vorsitzende der Journalistenvereinigung, Kremnitzer, warnte die Presse davor, "jetzt den Hauptmann genau so voreilig von jedem Vergehen freizusprechen, wie sie ihn zunächst voreilig als Kriegsverbrecher abgestempelt hatte." Die Medien sollten Untersuchungen und Gerichtsverfahren erst einmal abwarten, ehe sie falsche Schlüsse verbreiten.

hagalil.com 08-02-2005

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