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Judentum und Israel
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Jüdische Weisheit
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Übersicht:
Der Abkoppelungsplan von Ministerpräsident Ariel Sharon

Zentrale Grundsätze:

I) Übersicht

Israel ist dem Friedensprozess verpflichtet und strebt ein Abkommen auf der Basis zweier Staaten für zweier Völker an, einen israelischen Staat für das jüdische Volk und einen palästinensischen Staat für das palästinensische Volk als Teil der Verwirklichung der Vision von US-Präsident George W. Bush.

Israel ist überzeugt, dass es agieren muss, um die aktuelle Lage zu verbessern. Israel ist zu der Schlussfolgerung gekommen, dass es zur Zeit keinen palästinensischen Partner gibt, mit dem es möglich wäre, Fortschritte hin zu einem bilateralen Abkommen zu machen. Infolgedessen wurde ein einseitiger Abkopplungsplan formuliert, der auf folgenden Abwägungen basiert:

A. Die innewohnende Stagnation der gegenwärtigen Lage ist schädlich. Um dieser Situation zu entgehen, muss Israel einen Schritt initiieren, der nicht von palästinensischer Kooperation abhängig ist.

B. Dieser Plan wird zu einer Verbesserung der Sicherheitslage führen, zumindest auf langfristige Sicht.

C. Nach dem zukünftigen endgültigen Abkommen wird es keine israelischen Siedlungen in Gaza geben. Nichtsdestotrotz ist klar, dass in Judäa und Samaria (Westjordanland) einige Gebiete Teil des Staates Israel bleiben werden, darunter bewohnte Siedlungen, Sicherheitszonen und Orte, in denen Israel ein zusätzliches Interesse hat.

D. Die Räumung von israelischen Siedlungen im Gaza-Streifen und in den Gebieten Nord-Samarias (vier Siedlungen und die militärischen Einrichtungen in deren Umgebung) wird die Reibungspunkte mit der palästinensischen Bevölkerung reduzieren. Die Räumung hat das Potential, den Aufbau palästinensischen Lebens und der Wirtschaft verbessern.

E. Israel hofft, dass die Palästinenser die Vorteile nutzen, die sich aus der Abkoppelungsinitiative ergeben, um aus dem Kreis der Gewalt auszusteigen und den Prozess des Dialogs wieder aufzunehmen.

F. Die Abkoppelungsinitiative wird den Anspruch der Verantwortlichkeit Israels über die Palästinenser in Gaza ausschließen.

G. Der Abkoppelungsplan wird existierende Abkommen zwischen Israel und den Palästinensern nicht beeinträchtigen. Die vorhandenen Abkommen behalten ihre Gültigkeit.

Wenn Beweise für die Bereitschaft auf der palästinensischen Seite für den Kampf gegen den Terror und für die Umsetzung von in der "Roadmap" geforderten Reformen vorliegen, wird es möglich sein, zu Verhandlungen und Dialog zu kehren.

II) Hauptpunkte des Plans

A. Der Gaza-Streifen

1. Israel wird den Gaza-Streifen räumen, inklusive aller existierenden israelischen Siedlungen, die außerhalb des Gaza-Streifens neu errichtet werden. Dieses, bis auf die militärische Stationierung entlang der Grenzlinie zwischen Gaza und Ägypten ("Philadelphi Route") wird unten näher ausgeführt.

2. Nach Vollendung der Abkopplung wird keine dauerhafte israelische, zivile oder militärische, Anwesenheit in den geräumten Gebieten des Gaza-Streifens mehr vorhanden sein.

In dessen Folge wird es keine Basis für den Anspruch, dass der

Gaza-Streifen besetztes Gebiet sei, mehr geben.

B. Judäa und Samaria (Westjordanland)

1. Israel wird das Gebiet des nördlichen Samarias (Ganim, Kadim, Chomesh und Sa-Nur) sowie die dort installierten militärischen Einrichtungen räumen und außerhalb dieses Gebietes neu gruppieren.

2. Nach Vollendung dieses Schrittes wird es keine dauerhafte Anwesenheit von israelischem Militär und Zivilisten in diesem Gebiet geben.

3. Dieser Schritt wird den Palästinensern im Gebiet des nördlichen Samarias territoriale Kontinuität ermöglichen.

4. Israel wird die Verkehrsinfrastruktur in Judäa und Samaria verbessern, mit dem Ziel, dem palästinensischen Transportwesen eine zusammenhängende Verbindung in diesen Gebieten zu ermöglichen.

5. Dieser Schritt wird die wirtschaftliche und kommerzielle Geschäftsfähigkeit der Palästinenser in Judäa und Samaria vereinfachen.

C. Der Sicherheitszaun

1. Israel wird den Bau des Sicherheitszauns entsprechend der relevanten Entscheidungen des israelischen Kabinetts fortsetzen. Der Verlauf des Zauns wird humanitären Gesichtspunkten Rechnung tragen.

III) Die Sicherheitsgegebenheiten nach der Räumung

A. Der Gaza-Streifen

1. Israel wird die Landgrenzen um Gaza herum beaufsichtigen und bewachen, die exklusive Kontrolle des Luftraums über Gaza behalten und weiterhin militärische Aktivitäten in den Gewässern vor Gaza durchführen.

2. Der Gaza-Streifen wird demilitarisiert und ohne Bewaffnung sein, die nicht im Einklang mit vorhandenen Abkommen zwischen beiden Seiten stehen.

3. Israel behält sich das grundlegende Recht auf Selbstverteidigung, das auch präventive Maßnahmen beinhaltet sowie die Anwendung von militärischer Gewalt als Reaktion auf Bedrohungen aus dem Gaza-Streifen.

B. Judäa und Samaria

1. In Folge der Räumung der Siedlungen im nördlichen Samaria (o.g. Siedlungen) wird keine permanente militärische Präsenz in diesem Territorium verbleiben.

2. Israel behält sich das grundlegende Recht auf Selbstverteidigung, das auch präventive Maßnahmen beinhaltet sowie die Anwendung von militärischer Gewalt als Reaktion auf Bedrohungen aus diesen Teilen von Judäa und Samaria.

3. In den übrigen Gebieten von Judäa und Samaria werden vorhandene militärische Aktivitäten fortgeführt. Jedoch, entsprechend den jeweiligen Umständen, wird Israel eine Reduzierung seiner Aktivitäten in den palästinensischen Städten in Betracht ziehen.

4. Israel wird auf die Reduzierung von Checkpoints in Judäa und Samaria insgesamt hinarbeiten.

IV) Militärische Einrichtungen und Infrastruktur im Gaza-Streifen und dem nördlichen Samaria

Im allgemeinen, werden alle militärischen Einrichtungen abgebaut und geräumt, außer denjenigen, die Israel intakt lassen und an eine noch zu bestimmende Körperschaft übertragen wird.

V) Die Art der militärischen Hilfe für die palästinensische Seite
Israel stimmt zu, dass den palästinensischen Sicherheitskräften nach Absprache Beratung, Hilfe und Anleitung von amerikanischen, britischen, ägyptischen und jordanischen Experten bei dem Kampf gegen den Terror und bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung gegeben werden kann, wenn dieses vorher mit Israel abgestimmt wurde.

Israel besteht darauf, das es keine ausländische Sicherheitspräsenz in Gaza, Judäa und Samaria geben wird, die nicht mit Israel koordiniert und die nicht deren Zustimmung erhalten hat.

VI) Die Grenzregion zwischen Gaza-Streifen und Ägypten ("Philadelphi Route")

Während der ersten Phase wird Israel seine militärische Präsenz entlang der Grenzlinie zwischen Gaza-Streifen und Ägypten aufrecht erhalten ("Philadelphi Route"). Diese Präsenz ist eine unverzichtbare Sicherheitsnotwendigkeit, und in bestimmten Gebieten kann es möglich sein, dass dort die Notwendigkeit einer physischen Vergrößerung des Gebietes besteht, in welchem militärische Operationen ausgeführt werden.

Eine spätere Räumung des Gebietes wird in Betracht gezogen.

Die Räumung dieses Gebietes wird unter anderen Dingen von der tatsächlichen Sicherheitssituation und dem Ausmaß einer ägyptischen Sicherheitskooperation durch die Erstellung einer zuverlässigeren Abmachung abhängig sein.

Wenn sich die Gegebenheiten für die Räumung dieses Gebietes abzeichnen sollten, wird Israel bereit sein, die Möglichkeit der Etablierung eines Hafens und eines Flughafens zu untersuchen.

VII) Die israelischen Siedlungen

Israel wird danach streben, die Immobiliengüter und Grundstücke der Siedlungen intakt zu lassen.

Die Übertragung von israelischen Wirtschaftsaktivitäten zur palästinensischen Nutzung bringt die Möglichkeit der Entfaltung wirtschaftlicher Aktivitäten der Palästinenser mit sich.

Israel schlägt vor, dass eine internationale Körperschaft als Modell eines Ad-Hoc Verbindungskomitees (AHLC) gegründet wird. Die USA und Israel müssen der Gründung dieser internationalen Körperschaft zustimmen. Israel wird den Besitz der zu räumenden Siedlungen an das Komitee übertragen, das den Wert dieser Güter abschätzen soll.

Israel behält sich das Recht vor, den ermittelten wirtschaftlichen Gegenwert der verbleibenden Güter in den geräumten Gebieten einzufordern.

VIII) Infrastruktur und zivile Regelungen

Die Versorgung von Palästinensern mit Wasser und Strom sowie die Abwasser- und Kommunikationsinfrastruktur werden an Ort und Stelle bleiben.

Israel wird anstreben, die Wasser- und Stromversorgung sowie die Abwasserinfrastruktur der zu räumenden israelischen Siedlungen an Ort und Stelle zu belassen.

In der Regel wird Israel die weitergehende Versorgung der Palästinenser mit Strom, Wasser, Gas und Benzin nach bestehenden Regelungen ermöglichen.

Die bestehenden Regelungen, einschließlich der Regelungen bezüglich des Wassers und des elektromagnetischen Gebietes, behalten ihre Gültigkeit.

IX) Aktivitäten der internationalen zivilen Organisationen

Israel betrachtet die fortgesetzten Aktivitäten von internationalen humanitären Organisationen und jenen, die sich mit der zivilen Entwicklungsarbeit beschäftigen, um der palästinensischen Bevölkerung zu helfen, als sehr positiv.

Israel wird sich mit den internationalen Organisationen koordinieren, um diese Aktivitäten zu erleichtern.

X) Wirtschaftliche Regelungen

Generell behalten alle bestehenden wirtschaftlichen Regelungen zwischen Israel und den Palästinensern ihre Gültigkeit. Diese Regelungen beinhalten, unter anderem:

A. die Einreise der Arbeiter nach Israel in Übereinstimmung mit bestehenden Kriterien

B. Der Transport von Gütern zwischen dem Gazastreifen, Judäa und Samaria, Israel und anderen Staaten

C. Währungssystem

D. Steuerregelungen und Zollwesen

E. Post- und Kommunikationswesen

XI) Der Erez-Industriepark

Der Erez-Industriepark, der sich innerhalb des Gaza-Streifens befindet, beschäftigt ungefähr 4.000 palästinensische Arbeiter. Die Fortsetzung der Aktivität des Industrieparks ist eindeutig in palästinensischem Interesse.

Israel ist unter zwei Bedingungen bereit, den Industriepark in seinem jetzigen Format zu belassen:

A. Die Beibehaltung der angemessenen Sicherheitsarrangements

B. Eine eindeutige Annerkenung durch die internationale Gemeinschaft, dass die weitere Existenz des Industrieparks in seinem jetzigen Format nicht als eine Weiterführung israelischer Kontrolle in dem Gebiet angesehen wird.

Alternativ wird der Industriepark in die Hände eines vereinbarten palästinensischen oder internationalen Elementes gegeben.

Israel wird zusammen mit Ägypten die Möglichkeit prüfen, einen gemeinsamen Industriepark an der Grenze von Gaza-Streifen, Ägypten und Israel zu errichten.

XII) Die internationalen Übergangsstellen

A. Die internationale Übergangsstelle zwischen dem Gazastreifen und Ägypten:

1. Die existierenden Arrangements bleiben in Kraft.

2. Israel möchte die Übergangsstelle zum "Grenzdreieck" verlegen, etwa zwei Kilometer südlich der gegenwärtigen Position; dies wird unter Koordination mit Ägypten geschehen. Die Verlegung wird die Ausweitung der Öffnungszeiten ermöglichen.

B. Die internationalen Übergangsstellen zwischen Judäa, Samaria und Jordanien:

Die existierenden Arrangements bleiben in Kraft.

XIII) Die Erez-Übergangsstelle

Die Erez-Übergangsstelle wird in das Gebiet des Staates Israel gelegt, gemäß einem Zeitplan, der separat bestimmt wird.

XIV) Zeitplan

Der Räumungsprozess wird voraussichtlich Ende 2005 vollständig abgeschlossen sein.

Die Phasen der Räumung und der detaillierte Zeitplan wird den Amerikanern bekannt gegeben.

XV) Zusammenfassung

Israel erwartet breite internationale Unterstützung für die Abkoppelungsinitiative.

Diese Unterstützung ist essenziell, um die palästinensische Seite dazu zu bewegen, die Maßnahmen in den Bereichen Terrorbekämpfung und Reformen zu ergreifen, die in der Roadmap von der palästinensischen Seite gefordert werden, sodass eine Rückkehr zu Verhandlungen möglich ist.

© Botschaft des Staates Israel

hagalil.com 21-04-2004

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