Übersicht:
Der Abkoppelungsplan von Ministerpräsident Ariel
Sharon Zentrale Grundsätze:
I) Übersicht
Israel ist dem Friedensprozess verpflichtet und
strebt ein Abkommen auf der Basis zweier Staaten für zweier Völker
an, einen israelischen Staat für das jüdische Volk und einen
palästinensischen Staat für das palästinensische Volk als Teil der
Verwirklichung der Vision von US-Präsident George W. Bush.
Israel ist überzeugt, dass es agieren muss, um die
aktuelle Lage zu verbessern. Israel ist zu der Schlussfolgerung
gekommen, dass es zur Zeit keinen palästinensischen Partner gibt,
mit dem es möglich wäre, Fortschritte hin zu einem bilateralen
Abkommen zu machen. Infolgedessen wurde ein einseitiger
Abkopplungsplan formuliert, der auf folgenden Abwägungen basiert:
A. Die innewohnende Stagnation der gegenwärtigen Lage
ist schädlich. Um dieser Situation zu entgehen, muss Israel einen
Schritt initiieren, der nicht von palästinensischer Kooperation
abhängig ist.
B. Dieser Plan wird zu einer Verbesserung der Sicherheitslage
führen, zumindest auf langfristige Sicht.
C. Nach dem zukünftigen endgültigen Abkommen wird es keine
israelischen Siedlungen in Gaza geben. Nichtsdestotrotz ist klar,
dass in Judäa und Samaria (Westjordanland) einige Gebiete Teil des
Staates Israel bleiben werden, darunter bewohnte Siedlungen,
Sicherheitszonen und Orte, in denen Israel ein zusätzliches
Interesse hat.
D. Die Räumung von israelischen Siedlungen im Gaza-Streifen und in
den Gebieten Nord-Samarias (vier Siedlungen und die militärischen
Einrichtungen in deren Umgebung) wird die Reibungspunkte mit der
palästinensischen Bevölkerung reduzieren. Die Räumung hat das
Potential, den Aufbau palästinensischen Lebens und der Wirtschaft
verbessern.
E. Israel hofft, dass die Palästinenser die Vorteile nutzen, die
sich aus der Abkoppelungsinitiative ergeben, um aus dem Kreis der
Gewalt auszusteigen und den Prozess des Dialogs wieder aufzunehmen.
F. Die Abkoppelungsinitiative wird den Anspruch der
Verantwortlichkeit Israels über die Palästinenser in Gaza
ausschließen.
G. Der Abkoppelungsplan wird existierende Abkommen zwischen Israel
und den Palästinensern nicht beeinträchtigen. Die vorhandenen
Abkommen behalten ihre Gültigkeit.
Wenn Beweise für die Bereitschaft auf der
palästinensischen Seite für den Kampf gegen den Terror und für die
Umsetzung von in der "Roadmap" geforderten Reformen vorliegen, wird
es möglich sein, zu Verhandlungen und Dialog zu kehren.
II) Hauptpunkte des Plans
A. Der Gaza-Streifen
1. Israel wird den Gaza-Streifen räumen, inklusive aller
existierenden israelischen Siedlungen, die außerhalb des
Gaza-Streifens neu errichtet werden. Dieses, bis auf die
militärische Stationierung entlang der Grenzlinie zwischen Gaza und
Ägypten ("Philadelphi Route") wird unten näher ausgeführt.
2. Nach Vollendung der Abkopplung wird keine dauerhafte israelische,
zivile oder militärische, Anwesenheit in den geräumten Gebieten des
Gaza-Streifens mehr vorhanden sein.
In dessen Folge wird es keine Basis für den Anspruch, dass der
Gaza-Streifen besetztes Gebiet sei, mehr geben.
B. Judäa und Samaria (Westjordanland)
1. Israel wird das Gebiet des nördlichen Samarias (Ganim, Kadim,
Chomesh und Sa-Nur) sowie die dort installierten militärischen
Einrichtungen räumen und außerhalb dieses Gebietes neu gruppieren.
2. Nach Vollendung dieses Schrittes wird es keine dauerhafte
Anwesenheit von israelischem Militär und Zivilisten in diesem Gebiet
geben.
3. Dieser Schritt wird den Palästinensern im Gebiet des nördlichen
Samarias territoriale Kontinuität ermöglichen.
4. Israel wird die Verkehrsinfrastruktur in Judäa und Samaria
verbessern, mit dem Ziel, dem palästinensischen Transportwesen eine
zusammenhängende Verbindung in diesen Gebieten zu ermöglichen.
5. Dieser Schritt wird die wirtschaftliche und kommerzielle
Geschäftsfähigkeit der Palästinenser in Judäa und Samaria
vereinfachen. C. Der
Sicherheitszaun
1. Israel wird den Bau des Sicherheitszauns entsprechend der
relevanten Entscheidungen des israelischen Kabinetts fortsetzen. Der
Verlauf des Zauns wird humanitären Gesichtspunkten Rechnung tragen.
III) Die Sicherheitsgegebenheiten nach der Räumung
A. Der Gaza-Streifen
1. Israel wird die Landgrenzen um Gaza herum beaufsichtigen und
bewachen, die exklusive Kontrolle des Luftraums über Gaza behalten
und weiterhin militärische Aktivitäten in den Gewässern vor Gaza
durchführen.
2. Der Gaza-Streifen wird demilitarisiert und ohne Bewaffnung sein,
die nicht im Einklang mit vorhandenen Abkommen zwischen beiden
Seiten stehen.
3. Israel behält sich das grundlegende Recht auf Selbstverteidigung,
das auch präventive Maßnahmen beinhaltet sowie die Anwendung von
militärischer Gewalt als Reaktion auf Bedrohungen aus dem
Gaza-Streifen. B. Judäa und
Samaria
1. In Folge der Räumung der Siedlungen im nördlichen Samaria (o.g.
Siedlungen) wird keine permanente militärische Präsenz in diesem
Territorium verbleiben.
2. Israel behält sich das grundlegende Recht auf Selbstverteidigung,
das auch präventive Maßnahmen beinhaltet sowie die Anwendung von
militärischer Gewalt als Reaktion auf Bedrohungen aus diesen Teilen
von Judäa und Samaria.
3. In den übrigen Gebieten von Judäa und Samaria werden vorhandene
militärische Aktivitäten fortgeführt. Jedoch, entsprechend den
jeweiligen Umständen, wird Israel eine Reduzierung seiner
Aktivitäten in den palästinensischen Städten in Betracht ziehen.
4. Israel wird auf die Reduzierung von Checkpoints in Judäa und
Samaria insgesamt hinarbeiten.
IV) Militärische Einrichtungen und Infrastruktur im Gaza-Streifen
und dem nördlichen Samaria
Im allgemeinen, werden alle militärischen Einrichtungen abgebaut und
geräumt, außer denjenigen, die Israel intakt lassen und an eine noch
zu bestimmende Körperschaft übertragen wird.
V) Die Art der militärischen Hilfe für die
palästinensische Seite
Israel stimmt zu, dass den palästinensischen Sicherheitskräften nach
Absprache Beratung, Hilfe und Anleitung von amerikanischen,
britischen, ägyptischen und jordanischen Experten bei dem Kampf
gegen den Terror und bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen
Ordnung gegeben werden kann, wenn dieses vorher mit Israel
abgestimmt wurde. Israel
besteht darauf, das es keine ausländische Sicherheitspräsenz in
Gaza, Judäa und Samaria geben wird, die nicht mit Israel koordiniert
und die nicht deren Zustimmung erhalten hat.
VI) Die Grenzregion zwischen Gaza-Streifen und
Ägypten ("Philadelphi Route")
Während der ersten Phase wird Israel seine militärische Präsenz
entlang der Grenzlinie zwischen Gaza-Streifen und Ägypten aufrecht
erhalten ("Philadelphi Route"). Diese Präsenz ist eine
unverzichtbare Sicherheitsnotwendigkeit, und in bestimmten Gebieten
kann es möglich sein, dass dort die Notwendigkeit einer physischen
Vergrößerung des Gebietes besteht, in welchem militärische
Operationen ausgeführt werden.
Eine spätere Räumung des Gebietes wird in Betracht gezogen.
Die Räumung dieses Gebietes wird unter anderen Dingen
von der tatsächlichen Sicherheitssituation und dem Ausmaß einer
ägyptischen Sicherheitskooperation durch die Erstellung einer
zuverlässigeren Abmachung abhängig sein.
Wenn sich die Gegebenheiten für die Räumung dieses
Gebietes abzeichnen sollten, wird Israel bereit sein, die
Möglichkeit der Etablierung eines Hafens und eines Flughafens zu
untersuchen. VII) Die israelischen
Siedlungen Israel wird danach
streben, die Immobiliengüter und Grundstücke der Siedlungen intakt
zu lassen. Die Übertragung von
israelischen Wirtschaftsaktivitäten zur palästinensischen Nutzung
bringt die Möglichkeit der Entfaltung wirtschaftlicher Aktivitäten
der Palästinenser mit sich.
Israel schlägt vor, dass eine internationale Körperschaft als Modell
eines Ad-Hoc Verbindungskomitees (AHLC) gegründet wird. Die USA und
Israel müssen der Gründung dieser internationalen Körperschaft
zustimmen. Israel wird den Besitz der zu räumenden Siedlungen an das
Komitee übertragen, das den Wert dieser Güter abschätzen soll.
Israel behält sich das Recht vor, den ermittelten
wirtschaftlichen Gegenwert der verbleibenden Güter in den geräumten
Gebieten einzufordern.
VIII) Infrastruktur und zivile Regelungen
Die Versorgung von Palästinensern mit Wasser und
Strom sowie die Abwasser- und Kommunikationsinfrastruktur werden an
Ort und Stelle bleiben. Israel
wird anstreben, die Wasser- und Stromversorgung sowie die
Abwasserinfrastruktur der zu räumenden israelischen Siedlungen an
Ort und Stelle zu belassen. In
der Regel wird Israel die weitergehende Versorgung der Palästinenser
mit Strom, Wasser, Gas und Benzin nach bestehenden Regelungen
ermöglichen. Die bestehenden
Regelungen, einschließlich der Regelungen bezüglich des Wassers und
des elektromagnetischen Gebietes, behalten ihre Gültigkeit.
IX) Aktivitäten der internationalen zivilen Organisationen
Israel betrachtet die fortgesetzten Aktivitäten von
internationalen humanitären Organisationen und jenen, die sich mit
der zivilen Entwicklungsarbeit beschäftigen, um der
palästinensischen Bevölkerung zu helfen, als sehr positiv.
Israel wird sich mit den internationalen
Organisationen koordinieren, um diese Aktivitäten zu erleichtern.
X) Wirtschaftliche Regelungen
Generell behalten alle bestehenden wirtschaftlichen Regelungen
zwischen Israel und den Palästinensern ihre Gültigkeit. Diese
Regelungen beinhalten, unter anderem:
A. die Einreise der Arbeiter nach Israel in
Übereinstimmung mit bestehenden Kriterien
B. Der Transport von Gütern zwischen dem Gazastreifen, Judäa und
Samaria, Israel und anderen Staaten
C. Währungssystem
D. Steuerregelungen und Zollwesen
E. Post- und Kommunikationswesen XI) Der
Erez-Industriepark Der
Erez-Industriepark, der sich innerhalb des Gaza-Streifens befindet,
beschäftigt ungefähr 4.000 palästinensische Arbeiter. Die
Fortsetzung der Aktivität des Industrieparks ist eindeutig in
palästinensischem Interesse.
Israel ist unter zwei Bedingungen bereit, den Industriepark in
seinem jetzigen Format zu belassen:
A. Die Beibehaltung der angemessenen
Sicherheitsarrangements
B. Eine eindeutige Annerkenung durch die internationale
Gemeinschaft, dass die weitere Existenz des Industrieparks in seinem
jetzigen Format nicht als eine Weiterführung israelischer Kontrolle
in dem Gebiet angesehen wird.
Alternativ wird der Industriepark in die Hände eines vereinbarten
palästinensischen oder internationalen Elementes gegeben.
Israel wird zusammen mit Ägypten die Möglichkeit
prüfen, einen gemeinsamen Industriepark an der Grenze von
Gaza-Streifen, Ägypten und Israel zu errichten.
XII) Die internationalen Übergangsstellen
A. Die internationale Übergangsstelle zwischen dem
Gazastreifen und Ägypten: 1.
Die existierenden Arrangements bleiben in Kraft.
2. Israel möchte die Übergangsstelle zum "Grenzdreieck" verlegen,
etwa zwei Kilometer südlich der gegenwärtigen Position; dies wird
unter Koordination mit Ägypten geschehen. Die Verlegung wird die
Ausweitung der Öffnungszeiten ermöglichen.
B. Die internationalen Übergangsstellen zwischen
Judäa, Samaria und Jordanien:
Die existierenden Arrangements
bleiben in Kraft. XIII) Die
Erez-Übergangsstelle Die
Erez-Übergangsstelle wird in das Gebiet des Staates Israel gelegt,
gemäß einem Zeitplan, der separat bestimmt wird.
XIV) Zeitplan
Der Räumungsprozess wird voraussichtlich Ende 2005 vollständig
abgeschlossen sein.
Die Phasen der Räumung und der
detaillierte Zeitplan wird den Amerikanern bekannt gegeben.
XV) Zusammenfassung Israel
erwartet breite internationale Unterstützung für die
Abkoppelungsinitiative. Diese
Unterstützung ist essenziell, um die palästinensische Seite dazu zu
bewegen, die Maßnahmen in den Bereichen Terrorbekämpfung und
Reformen zu ergreifen, die in der Roadmap von der palästinensischen
Seite gefordert werden, sodass eine Rückkehr zu Verhandlungen
möglich ist. © Botschaft des
Staates Israel
hagalil.com
21-04-2004 |