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Belgische Souveränität:
Verfahren gegen Sharon

Von Andreas Dietl
Jungle World, 19.02.2003

Sabra und Shatila, das ist für Antizionisten aller Couleur eine Chiffre für die grundsätzliche Niedertracht der israelischen Politik. Am Mittwoch der vergangenen Woche entschied der belgische Oberste Gerichtshof, eine Klage gegen den israelischen Ministerpräsidenten Ariel Sharon wegen der Massaker in den beiden Flüchtlingslagern zuzulassen, sobald dieser keine parlamentarische Immunität mehr genießt.

Dass Angehörige von Opfern eines Massakers gegen einen der mutmaßlich Mitverantwortlichen klagen, ist eine Sache, eine andere das öffentliche Echo, das die Klage auslöste. Einhellig wurde die Klageerhebung von so gut wie der gesamten belgischen Öffentlichkeit von ganz rechts bis zu autonomen Gruppierungen begrüßt, und zwar nicht nur als Klage gegen die Person Sharon, sondern gegen die gesamte israelische Politik, der bescheinigt wurde, ebenso verbrecherisch zu sein wie die Exzesse in West-Beirut.

In den beiden palästinensischen Flüchtlingslagern richteten im September 1982, während der israelischen Okkupation des Libanon, christliche Falangisten ein Massaker an, dem 800 bis 2 000 Palästinenser zum Opfer fielen. Es handelte sich um einen Akt der Rache für die Ermordung des soeben zum libanesischen Präsidenten gewählten Falange-Führers Bashir Gemayel durch die PLO. Das Gebiet der beiden Flüchtlingslager wurde zu dieser Zeit von der israelischen Armee beherrscht, die die mit ihr verbündete Falange gewähren ließ - auf Befehl von oben, wie ein halbes Jahr später ein Untersuchungsausschuss des israelischen Parlaments feststellte. Sharon trat daraufhin als Verteidigungsminister zurück, doch vor Gericht musste er sich, geschützt durch eine Abfolge von Ämtern, die ihm Immunität verliehen, weder in Israel noch sonst wo je verantworten.

Weil in den neunziger Jahren einige europäische Staaten beschlossen, so genannte Verbrechen an der Menschheit auch dann zu verfolgen, wenn das Territorialitätsprinzip nicht anzuwenden ist, wurde eine Anklage gegen Sharon möglich. Am weitesten ging damals Belgien, das beschloss, auch dann zur Strafverfolgung zu schreiten, wenn das Verbrechen weder an einem Belgier, noch von einem Belgier, noch in Belgien begangen worden war. Das erste prominente Ziel einer solchen Anklage wurde im Juni 2001 Sharon, gegen den 23 Überlebende von Sabra und Shatila klagten.

Eine alsbald gestellte Gegenanzeige von Opfern palästinensischer Terroranschläge gegen Jassir Arafat wurde in der Öffentlichkeit als perfides Manöver zionistischer Kreise gebrandmarkt. Bis heute ist man sich in der belgischen Öffentlichkeit einig, dass Sharon ein Mörder, Arafat hingegen "der demokratisch gewählte Präsident des palästinensischen Volkes" ist.

In Israel verurteilte beinah die gesamte Öffentlichkeit das Verfahren. Sharons Widersacher Shimon Peres beschuldigte Belgien der Einmischung in Israels innere Angelegenheiten und sagte: "Belgien kann nicht Israels Richter sein. Es hat nicht durchgemacht, was Israel durchgemacht hat, und es kann nicht den Stab über die Geschichte brechen."

Eine Änderung des belgischen Gesetzes "über die universale Zuständigkeit der Gerichte" soll bis Ende April Geltung erlangen. Dann müsste das Verfahren gegen Sharon eingestellt werden. Und die außerdem noch anhängigen Verfahren gegen Fidel Castro, Saddam Hussein und Laurent Gbagbo auch.

hagalil.com 20-02-2003

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