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Anhörung in Den Haag:
Auch der Internationale Gerichtshof sitzt auf der Anklagebank

Analyse von Ze'ev Segal, Ha'aretz, 23.02.2004
Übersetzung Daniela Marcus

Am 8. Dezember 2003 entschied die Generalversammlung der Vereinten Nationen in einer Sondersitzung, den Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag um ein Rechtsgutachten über "die rechtlichen Konsequenzen des Baus einer Mauer in den besetzten palästinensischen Gebieten" zu ersuchen.

Dadurch, dass die Generalversammlung und der IGH das Wort "Mauer" benutzten, obwohl sich die Barriere aus unterschiedlich gebauten Segmenten zusammensetzt, haben sie keine neutrale Sprache verwendet. Auch der Ausdruck "besetzte palästinensische Gebiete" ist viel mehr ein politischer als ein rechtlicher, vor allem deshalb, weil diese Terminologie nicht in den UN-Resolutionen 242 und 338 des Sicherheitsrates, die sich auf die Lösung des Konflikts der beiden Seiten beziehen, verwendet wird.

Doch nicht nur der Sprachgebrauch kennzeichnet das Ersuchen der Generalversammlung als ein einzigartiges. Die 20 Abschnitte, aus denen der Antrag besteht, erklären in keinster Weise die Umstände, unter denen die "Mauer" gebaut wird – die andauernden Terrorangriffe gegen Israelis. Die IGH-Akte dieses Falles, die 88 Dokumente umfasst, die von der UN an Den Haag übergeben wurden, erwähnt nicht einmal am Rande die Terrorangriffe. Der IGH wird wahrscheinlich das 130 Seiten umfassende israelische Dokument veröffentlichen, das klarstellt, warum die israelische Regierung das Recht des IGH, über die Barriere zu beraten, nicht anerkennt. All dies wird im Schatten des gestrigen Selbstmordanschlages in Jerusalem stattfinden.

Die Hauptaussage der israelischen Position ist rechtlicher Art und bezieht sich nicht nur auf die Gründe für den Zaunbau – über 900 israelische Opfer in etwas mehr als drei Jahren voller Terrorangriffe. Entsprechend der rechtlichen Argumentation wurde die Generalversammlung einberufen, um den Zaun gemäß einer speziellen Vorgehensweise zu diskutieren, wodurch der Sicherheitsrat infolge der Meinungsverschiedenheiten seiner ständigen Mitglieder als unfähig hingestellt wurde, seine "Hauptverantwortung" zu erfüllen, nämlich Frieden und Sicherheit zu garantieren. Bezüglich des Zauns hatte der Sicherheitsrat entschieden, den sogenannten "Fahrplan" als Blaupause für die Lösung des israelisch-palästinensischen Konfliktes zu übernehmen. Auf jeden Fall wurde vor der Debatte in der Generalversammlung die Option, den IGH um ein Rechtsgutachten zu bitten, vom Sicherheitsrat nicht in Erwägung gezogen.

Wenn diese Argumentation zurückgewiesen wird –was als sicher angenommen werden kann- wird der IGH noch entscheiden müssen, ob er in diesem Fall überhaupt zuständig ist. Der IGH hat die Option, das Ersuchen der Generalversammlung nach einem Rechtsgutachten zurückzuweisen. Denn eigentlich werden solche Gutachten nur in rechtlichen Angelegenheiten gefordert. Israel könnte überzeugend argumentieren, dass der Zaun nicht ein rein rechtliches, sondern eher ein politisch-rechtliches Thema ist.

Wenn der IGH urteilt, dass der Zaun im Grunde ein Rechtsstreit ist, wird er diesen Präzedenzfall in seinen eigenen Anhörungen behandeln müssen, wobei solche Fälle nur mit voller Zustimmung beider Parteien diskutiert werden können. Israel erkennt das Recht des IGH, den Konflikt mit den Palästinensern zu beraten, nicht an. Alle Abkommen, die Israel und die Palästinenser in der Vergangenheit unterzeichnet haben, sprechen von Verhandlungen als Schlüssel zur Lösung des Disputs. Sie erwähnen den IGH nicht als Forum für die Konfliktlösung.

Ein Rechtsgutachten des IGH ist, anders als ein Urteilsspruch derselben Körperschaft, nicht bindend. Es liegt an der Generalversammlung darüber zu entscheiden, was mit dem Rechtsgutachten geschehen soll. Das heißt, die Stellungnahme des IGH wird zweifelsohne beeinflussen, ob er in Zukunft als bedeutende rechtliche Stimme oder als Forum für politisch beeinflusste Entscheidungen betrachtet werden wird. Insgesamt sind die Richter des IGH weltberühmte Juristen, die eine jahrelange Berufserfahrung in ihren jeweiligen Herkunftsländern vorweisen können und die sich selbst als Rechtsexperten betrachten. Während eines Gesprächs, das ich letzten Sommer mit einem dieser Richter hatte, wurde mir klar, dass sie sich selbst als unabhängig von dem Land betrachten, das sie nach Den Haag sandte. Diese Selbstwahrnehmung wird in den kommenden Tagen einer Feuertaufe ausgesetzt werden.

hagalil.com 23-02-2004

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